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Innenausbau: Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Von Sven Lindholm | 17. September 2024
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Sven Lindholm
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Sven Lindholm, “Innenausbau: Wann brauche ich eine Baugenehmigung?”, Hausjournal.net, 17.09.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/baugenehmigung-innenausbau

Planen Sie die Neugestaltung Ihrer Wohnräume? Bevor Sie mit dem Innenausbau beginnen, sollten Sie sich über die geltende Genehmigungspflicht informieren. Dieser Artikel klärt Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und gibt Ihnen wichtige Tipps für ein reibungsloses Bauvorhaben.

baugenehmigung-innenausbau
Gilt der Innenausbau als Renovierung ist keine Baugenehmigung vonnöten

Genehmigungspflicht – Ja oder Nein?

Ob Ihr Innenausbau genehmigungspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Bundesland und spezifischer Bauordnung unterschiedlich sein. Generell erfordert jede bauliche Veränderung, die sicherheitsrelevante Aspekte oder den Nutzungszweck eines Gebäudes beeinflusst, eine Genehmigung.

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Genehmigungsfreie Bauvorhaben

Einige kleinere Baumaßnahmen sind in der Regel genehmigungsfrei. Dazu gehören meist:

  • Das Einziehen oder Versetzen von nicht tragenden Wänden.
  • Die Erneuerung von Bodenbelägen.
  • Der Austausch von Fenstern und Türen, sofern die Abmessungen unverändert bleiben.
  • Kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, wie Fassadenanstriche.
  • Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Abwasseranlagen durch Fachunternehmen.
  • Der Bau von Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von drei Metern.
  • Aufstellung von Geräteschuppen bis zu 30 Quadratmetern.

Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

Umfangreichere Maßnahmen oder Änderungen der Gebäudenutzung benötigen oft eine Genehmigung. Beispiele hierfür sind:

  • Abriss oder Veränderung tragender Wände.
  • Erweiterungen und Anbauten, wie Balkone oder Wintergärten.
  • Dachgeschossausbau, insbesondere wenn eine neue, separate Wohneinheit entsteht.
  • Änderungen an der Gebäudenutzung, z.B. die Umwandlung von Wohn- zu Gewerberäumen.
  • Bau und Erweiterung von Garagen, abhängig von Größe und lokalen Bestimmungen.

Ratschläge für Bauherren

  1. Kontaktieren Sie die örtliche Baubehörde vor Beginn der Arbeiten, um verbindliche Informationen zu bekommen.
  2. Prüfen Sie die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, da Regelungen variieren können.
  3. Erstellen Sie eine Bauvoranfrage, wenn Unsicherheiten über die Genehmigungspflicht bestehen.

Diese Schritte sind wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Ihr Bauvorhaben sicher und gesetzeskonform umzusetzen.

Die Baubehörde – Ihr Ansprechpartner

Die Baubehörde ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Innenausbau und die notwendigen Genehmigungsverfahren. Hier bekommen Sie Auskunft über die für Ihr Projekt geltenden baurechtlichen Bestimmungen und erfahren, wie der Antrag auf eine Baugenehmigung abläuft.

So nehmen Sie Kontakt auf

  • Frühzeitige Information: Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Bauvorschriften in Ihrer Region, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Persönliche Beratung: Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch, um alle offenen Fragen zu klären und sich über erforderliche Genehmigungen zu informieren.
  • Unterlagen einreichen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Bauantrag alle notwendigen Unterlagen enthält und planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein. Die Dauer kann je nach Projektausmaß variieren.

Besondere Hinweise

  • Kompromisse und Sondergenehmigungen: In besonderen Fällen, besonders wenn Sondergenehmigungen erforderlich sind, ist ein persönliches Gespräch mit der Baubehörde oft der Schlüssel zum Erfolg. So können individuelle Lösungen gefunden werden.
  • Überprüfungen: Wenn Sie eine Baufirma beauftragen, empfiehlt es sich, die Arbeiten regelmäßig zu kontrollieren oder dies einem unabhängigen Bauleiter zu überlassen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen den genehmigten Plänen entsprechen.

Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Baubehörde tragen wesentlich zu einem reibungslosen Ablauf Ihres Innenausbauprojekts bei.

Schwarzbauten – Risiken und Konsequenzen

Bauen ohne die nötigen Genehmigungen führt zu sogenannten Schwarzbauten, die erhebliche Probleme verursachen können.

Rechtliche Konsequenzen:

  • Bußgelder: Strafen können in einigen Bundesländern bis zu 500.000 Euro betragen. Die genaue Höhe variiert nach Einzelfall.
  • Rückbauaufforderung: Behörden können den Rückbau und damit die vollständige Entfernung der unzulässigen Baumaßnahmen fordern.
  • Nutzungsuntersagung: Bis zur Klärung der rechtlichen Situation kann die Nutzung des entsprechenden Gebäudeteils untersagt werden.

Weitere Risiken:

  • Versicherungsprobleme: Bei ungenehmigten Baumaßnahmen kann die Gebäudeversicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.
  • Verkaufsschwierigkeiten: Schwarzbauten können den Wert einer Immobilie mindern oder den Verkaufsprozess erheblich verzögern.
  • Strafrechtliche Folgen: Wenn durch den Schwarzbau Personen gefährdet oder verletzt werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen gegen den Bauherrn.

Tipp: Um rechtliche Probleme zu vermeiden, holen Sie alle erforderlichen Genehmigungen im Vorfeld ein und lassen sich Zusagen von Behörden schriftlich bestätigen. Dies schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen und hilft Ihnen, Ihr Bauprojekt sicher und rechtskonform umzusetzen.

Artikelbild: lapas77/Shutterstock

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