Der Unterschied zwischen Kniestock und Drempel
Manchmal findet sich der Begriff der Drempelhöhe in einer scheinbar synonymen Verwendung zum Begriff der sogenannten Kniestockhöhe. Das ist allerdings nicht korrekt, da es sich um zwei grundlegend unterschiedliche Baukonzepte für ein Dachgeschoss handelt. Bei einem Dach mit Kniestock ist es nämlich so, dass die Dachbalken seitlich auf eine tragende Hauswand aufgesetzt sind. Diese Wand ist meistens deutlich niedriger als die normale Geschosshöhe des Gebäudes. So wird im Rahmen der Architektur für das Ortsbild erreicht, dass das Dachgeschoss den darunter befindlichen Stockwerken optisch untergeordnet wird.
Der Kniestock bewirkt allerdings, dass im Dachgeschoss ein umbauter Raum entsteht, der im Vergleich zu einem direkt auf der Zwischendecke aufsetzenden Dach einen deutlich vergrößerten Rauminhalt aufweist. Außerdem kann die zur Verfügung stehende Fläche zu den Seiten hin aufgrund der insgesamt höher liegenden Dachschräge sehr viel besser genutzt werden.
Sofern das Dachgeschoss ohnehin nur als Lagerraum genutzt werden soll, kann auch mit Drempel gebaut werden. Allerdings wird auch dann seitlich oft eine Zwischenwand aus Rigipsplatten (419,00€ bei Amazon*) eingezogen, damit die Dachschräge wie beim Kniestock erst in einer gewissen Höhe aus der Wand zu treten scheint.
Der Drempel als nutzbarer Stauraum hinter einer Trockenbauwand
Die Bezeichnung Drempel (oder manchmal auch als Trempel geschrieben) ist nicht nur als grundlegender Begriff für die Art der Dachausführung gebräuchlich, sondern bezeichnet in vielen Regionen auch den Raum, der hinter den aus optischen Gründen eingezogenen Trockenbauwänden liegt. Dieser Drempelraum ist oftmals über spezielle Luken zugänglich, damit er bei Bedarf auch als Stauraum genutzt werden kann.
Achtung: Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung
Die Grundfläche eines Drempelraums sollte im Allgemeinen nicht in die Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche laut Mietvertrag einfließen, da es sich doch um eine nur sehr bedingt nutzbare Lagerfläche handelt. Die Drempelhöhe ist aber durchaus relevant, wenn es um die korrekte Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche geht. Insgesamt kann in diesem Bereich zwischen einer ganzen Reihe verschiedener Begrifflichkeiten unterschieden werden:
- Geschossfläche
- Nutzfläche
- Wohnfläche
In die Berechnung der Geschossfläche fließen alle Flächen von sogenannten Vollgeschossen voll mit ein. Bei einer Flächenberechnung nach DIN 277 zumindest alle frei zugänglichen Raumflächen in die Berechnung der Nutzfläche mit einfließen. Dagegen spricht man bei einer Berechnung nach der seit 2004 in Kraft getretenen Wohnflächenverordnung nicht von der Nutzfläche, sondern von der Wohnfläche.
Für deren Berechnung dürfen in einem Dachgeschoss nur solche Flächen vollständig berücksichtigt werden, deren lichte Raumhöhe mindestens 2,00 m beträgt. Flächen unter Dachschrägen mit weniger als 1,00 m fallen aus dieser Berechnung komplett heraus. Zwischen 1,00 m und 2,00 m Höhe wird die Fläche des entsprechenden Raumanteils zu 50 Prozent als Wohnfläche berücksichtigt.
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