Wann Kniestock, wann Vollgschoss?
Ab wann ein Dachgeschoss mit Kniestock als Vollgeschoss gilt, ist nicht bundeseinheitlich festgelegt. Welche Werte jeweils gelten, müssen Sie den jeweiligen Landesbauverordenungen der Bundesländer entnehmen. Allerdings gibt es auch nicht in allen der LBVn mehr konkrete Vollgeschoss-Definitionen.
Wenn es eine gibt, orientiert sich aber die Klassifizierung eines Dachgeschosses in die Vollgeschossigkeit immer an einem bestimmten Verhältnis zwischen Kniestockhöhe und einem Mindest-Raumflächenanteil voller Wohnhöhe. Das heißt, dass ein gewisses Mindestraumfläche des Dachgeschosses die volle Wohnhöhe haben muss. Die volle Wohnhöhe liegt je nach Bundesland meist bei 2,30 oder 2,40 Metern. Die volle Wohnraumhöhe ist mietrechtlich jeweils auch die Raumfläche, für die erst der volle Mietpreis berechnet werden darf.
Beispiele für die Grenze, ab der ein Dachgeschoss als Vollgeschoss gezählt wird:
- Lichte Höhe von 2,30 Metern muss auf mindestens zwei Dritteln der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses gegeben sein
- Lichte Höhe von 2,30 Metern muss auf mindestens drei Vierteln der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses gegeben sein
- Lichte Höhe von 2,20 Metern muss auf mindestens drei Vierteln der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses gegeben sein
Die ersten beiden Varianten sind in den Bundesländern die häufigsten Regelungen.
Die Version mit drei Vierteln Mindestfläche mit lichter Höhe von 2,30 Metern gilt zum Beispiel in Baden-Württemberg, in Hessen und in Rheinland-Pfalz.
Zwei Drittel der Fläche des darunterliegenden Geschosses müssen in einem Dachgeschoss mit mindestens 2,30 Metern lichter Höhe in Berlin, in Hamburg, in Nordrhein-Westfalen gegeben sein.
In Niedersachsen gelten schon 2,20 m als lichte Höhe. Die Mindestfläche, die ein Dachgeschoss hier zum Vollgeschoss macht, liegt bei drei Vierteln der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses.
Dachgeschoss zum Vollgeschoss machen
Vollgeschoss heißt nicht umsonst Vollgeschoss. In einem Raum mit einer gewissen Mindestfläche von angenehm begehbarer Höhe lässt es sich einfach besser wohnen. Um ein Dachgeschoss buchstäblich zum Vollgeschoss zu erheben, können Sie es auch erhöhen . Das ist mit richtiger Planung und fachmännischer Unterstützung im Grunde weniger aufwändig, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.