Braucht jedes Fallrohr immer eine Erdung?
Je nachdem, ob das Gebäude über eine Blitzschutzanlage verfügt oder nicht, müssen auch die Dachrinnen und Fallrohre geerdet werden. Die Blitzschutznormenreihe IEC 62305, deutsche Klassifikation DIN EN 62305 (VDE 0185-305) schreibt in ihrer aktuellen Fassung klar vor, dass Fallrohre nur bei solchen Gebäuden verpflichtend über eine Erdung verfügen müssen, die eine Blitzschutzanlage besitzen. Bei Gebäuden ohne einen Blitzschutz muss auch das Fallrohr nicht geerdet werden.
Ist es „genug“ Erdung, dass mein Fallrohr im Boden steckt?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein Fallrohr aus Metall, dass in direktem Kontakt mit dem Erdreich steht ist tatsächlich „automatisch“ geerdet. Dennoch empfiehlt es sich, dass Sie das Erdreich um Ihr Fallrohr aufgraben und nachsehen, wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Denn Metall im Boden korrodiert – daher wird ein Fallrohr in der Erde häufig vom Erdreich isoliert. Hierzu kommen beispielsweise Keramik- oder Plastikrohre in Frage. In diesem Fall ist das Fallrohr natürlich nicht automatisch geerdet.
Wie wird eine Erdung für ein Fallrohr angebracht?
Fallrohre aus Metall werden zur Erdung einfach mit einem Erdungskabel an den Fundamenterder in Ihrem Haus angeschlossen.
Fundamenterder finden sich hier:
- In jeder Hausecke
- Bei Wänden mit mehr als 12 m Länge auch in der Mitte der Wand
Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, werden sowohl Dachrinne als auch das Fallrohr mit an den Fundamenterder angeschlossen. Wenn Sie irgendeinen Zweifel haben: Überlassen Sie diese Arbeiten bitte dem Fachbetrieb, der auch die Blitzschutzanlage installiert hat.