Planung für zukünftige Einsparungen
Wenn bei einer Dachsanierung gut geplant wird, wird das neue Dach auch gleichzeitig zu einer Quelle für zukünftige Kosteneinsparungen. Das kann zum Beispiel durch eine besonders effektive Dachdämmung erreicht werden.
Vorgaben der EnEV erfüllen
Ab einer Sanierung von mehr als 10 Prozent des Dachs besteht ohnehin eine Verpflichtung, das Dach nach den neuen Vorgaben der EnEV 2014 zu isolieren. Der Wärmedurchgangskoeffizient der Dachfläche darf dann höchstens 0,24 W/(m²K) betragen.
Eine Ausnahme besteht, wenn nur eine Zwischensparrendämmung durchgeführt wird, und der Platz nicht für eine derartige Dämmung ausreicht. Dann ist es nach der EnEV auch zulässig, wenn die höchstmögliche Dämmstoffdicke nachweislich eingebaut wurde, auch wenn der geforderte Wert nicht erreicht wird.
Einige Ausnahmen können allerdings in Bezug auf die mangelnde Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung oder einer optischen Beschädigung des Gebäudes durch eine Dämmung (Denkmalschutz) geltend gemacht werden.
Sparen durch Aufdachdämmung
Wenn eine Neudeckung ansteht, ist eine Aufdachdämmung beim Steildach besonders günstig, da die Kosten für Ab- und Neueindecken wegfallen. Die höhere Effizienz der Steildachdämmung als Aufsparrendämmung (oder als zusätzliche Aufdachdämmung zur Zwischensparrendämmung) kann sich im Hinblick auf die zukünftigen Heizkosten bezahlt machen. Das hängt aber immer von der der Art der im Haus vorhandenen Heizung ab.
Steuerersparnis durch die Sanierung
Die Kosten für eine Sanierung können teilweise auch von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt aber nur für einen kleinen Teil. Zulässig ist ein Absetzen von 20 % der Handwerkerkosten (nicht der Materialkosten!). Insgesamt sind bis zu 1.200 EUR der Handwerkerkosten direkt von der Einkommenssteuer absetzbar. Wichtig ist dabei nur, dass die Rechnung überwiesen und nicht bar bezahlt wurde.
Zahlreiche Förderungen
Insgesamt stehen für die Dachsanierung 1.115 Fördermöglichkeiten regional und überregional zur Verfügung. Das können einerseits Förderkredite, andererseits auch Barförderungen sein.
Rechtzeitig beantragen
Förderungen müssen in fast allen Fällen immer vor dem tatsächlichen Baubeginn beantragt werden. Für bereits geleistete Arbeiten können Förderungen in den meisten Fällen nicht mehr geltend gemacht werden.
Vor dem Auftrag sollte man sich in jedem Fall über die Förderbedingungen erkundigen und beraten lassen. So kann die Sanierung möglichst genau auf die geltenden Förderbedingungen für einzelne besonders lohnende Förderungen abgestimmt werden.
Beratung ist wichtig
Wegen der beinahe unüberschaubaren Anzahl der Fördermöglichkeiten und wegen der stark unterschiedlichen Förderhöhen lohnt sich eine Beratung auf jeden Fall. Die Beratung sollte möglichst auch von einem kundigen Fachmann (Dachdecker) erfolgen, um Baumaßnahmen, baulichen Gegebenheiten und technische Möglichkeiten optimal auf die Förderbedingungen abstimmen zu können.
Zuschüsse von Städten und Gemeinden
Beinahe 1.000 Gemeinden und Städte stellen Förderungen für energetische Sanierungen zur Verfügung. Diese Förderungen können vielfach sogar zusätzlich zu anderen Fördermaßnahmen, wie einem KfW-Kredit genutzt werden.
Förderung der KfW
Bei Dachdämmungen oder dem Austausch der Dachfenster gibt es bei der KfW einen Modernisierungszuschuss unter folgenden Voraussetzungen:
- es werden mindestens 3.000 EUR brutto investiert
- Dämmstandards werden eingehalten
- Förderkriterien werden eingehalten
- Arbeiten werden von Fachunternehmen ausgeführt
Der Modernisierungszuschuss beträgt dann 10% der Summe (mindestens 300 EUR, maximal 5.000 EUR). In die Investitionssumme dürfen auch Planungs- und Beratungsleistungen eingerechnet werden, sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten.