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Grundbuch

Grundbuchauszug - Kosten & Preisbeispiele

Von Johanna Bauer | 21. Dezember 2022
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Johanna Bauer
Johanna Bauer

Johanna ist eine erfahrene Expertin für den Bereich Bauen und Sanieren, sowie für die Bereiche Hausausstattung und Trinkwasserreinigung. In ihren Artikeln vermittelt sie prägnant und anschaulich umfassendes Wissen und gibt fachkundige Tipps.


Erfahre mehr über die Erstellung unserer Inhalte

Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johanna Bauer, “Grundbuchauszug - Kosten & Preisbeispiele”, Hausjournal.net, 21.12.2022, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 15.07.2025, https://www.hausjournal.net/grundbuchauszug-kosten

Die Kosten für einen Grundbuchauszug liegen durchschnittlich zwischen 10 und 20 EUR, je nach Art des beantragten Auszugs und wo er beantragt wird. Unser Artikel zeigt Kostenbeispiele aus der Praxis und geht detailliert auf alle kostenbestimmenden Faktoren ein.

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Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind sehr gering
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Inhaltsverzeichnis

  1. Kostenbeispiel: Grundbuchauszug
  2. Kostenbestandteile
  3. Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
  4. Kosten reduzieren
  5. FAQ

Inhaltsverzeichnis

Alles anzeigen
  1. Kostenbeispiel: Grundbuchauszug
  2. Kostenbestandteile
  3. Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
  4. Kosten reduzieren
  5. FAQ

Kostenbeispiel: Grundbuchauszug

Beispielsituation:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Beantragung am Grundbuchamt
Posten Preis
Gebühr 10 EUR
Mehrwertsteuer entfällt
Gesamtkosten 10 EUR

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Kostenbestandteile

  • Einsichtnahme
  • Einfacher Auszug (unbeglaubigt)
  • Beglaubigter Auszug

Einsichtnahme

Eine einfache Einsichtnahme ins Grundbuch ist gewöhnlich kostenfrei möglich.

Berechtigtes Interesse. Nach § 12 Grundbuchordnung (GbO) ist nur Personen Einsicht ins Grundbuch zu gewähren, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Das bedeutet, dass nicht jeder einfach aus Neugier einfach Eigentumsverhältnisse oder Grundschulden für ein Grundstück im Grundbuch nachsehen kann.

Auch Immobilienkäufer benötigen einen entsprechenden Nachweis – das muss zumindest ein Entwurf für den Kaufvertrag für das betreffende Grundstück sein, alternativ eine Vollmacht des Grundstückseigentümers, dass dazu berechtigt, den entsprechenden Eintrag im Grundbuch einzusehen. Bei einem ernsthaft beabsichtigten Immobilienkauf spricht man dafür am besten den Makler an. Einsicht erhält man beim Notar und am zuständigen Grundbuchamt, die Daten für das Grundstück (Adresse, Flurstück-Nr., Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt-Nr.) sollte man mitbringen, ebenso wie einen Personalausweis.

Grundsätzlich berechtigtes Interesse.

Einigen Personengruppen gesteht das Gesetz immer ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme ins Grundbuch zu:

  • Inhabern von Rechten am Grundstück (z. B. Wohnrecht, Grunddienstbarkeit)
  • Besitzern der benachbart liegenden Grundstücke
  • Gläubigern, die ein Grundpfandrecht oder eine Grundschuld eingetragen haben (Prüfung der Eintragung, Prüfung von Vollstreckungstitel bei der Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung)
  • Mietern einer Wohn- oder Geschäftsimmobilie (Prüfung Eigentumsverhältnis, dadurch lässt sich feststellen, ob der Vermieter auch der tatsächliche Eigentümer ist)
  • Personen, Institutionen oder Körperschaften mit einem bestehenden Vorkaufsrecht
  • Ehepartner während einer Scheidung (Prüfung der Zugewinnhöhe)

Personen und Institutionen mit Zugang zum Grundbuch. Wer einen Online-Zugang zum Grundbuch benötigt, erhält ihn über das Justizportal von Bund und Ländern. Die Beantragung ist je nach Bundesland leicht unterschiedlich, einige Bundesländer fordern auch spezielle zusätzliche Angaben.

Zugang erhalten:

  • Gerichte
  • Notare
  • öffentlich benötigte Vermessungsingenieure
  • bestimmte Versorgungsunternehmen
  • Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherungen
  • Rechtsanwälte

Unterschieden wird auch zwischen dem Recht zum automatisierten Abruf (bei einer hohen Zahl von Abrufe und/oder eilig notwendigen Abrufen) und dem Recht zur Teilnahme am eingeschränkten Abrufverfahren (z. B. Abruf nur nach Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers oder bei Vorliegen eines Vollstreckungsbescheids).

grundbuchauszug-kosten


Nicht jeder kann einen Grundbuchauszug anfordern

Einfacher Auszug (unbeglaubigt)

Ein einfacher Grundbuchauszug ist immer unbeglaubigt. Es handelt sich dabei um eine vollständige Abschrift des gesamten Grundbuchblatts für das jeweilige Grundbuch. Er muss schriftlich beim Notar oder beim Grundbuchamt beantragt werden.

Ein berechtigtes Interesse muss bei der Antragstellung auch hier immer nachgewiesen werden. Einen Auszug kann man sowohl beim Notar als auch auf dem Grundbuchamt beantragen. Kommerzielle Dienstleister machen die Beantragung auch online möglich, sie erstellen dann eine schriftliche Anforderung und leiten sie an das zuständige Grundbuchamt weiter, das im Fall einer positiven Prüfung den Grundbuchauszug dann auf dem Postweg zustellen kann.

Gebühren beim Notar/Grundbuchamt. Nach dem Notarkostengesetz (GNotKG) beträgt die Gebühr für einen einfachen (unbeglaubigten) Grundbuchauszug 10 EUR.

Mehrwertsteuer beim Notar. Für viele Leistungen beim Notar wird auf die Gebühren zusätzlich Mehrwertsteuer aufgeschlagen (beim Grundbuchamt nie). Die Rechtslage in Bezug auf die Umsatzsteuer ist hier kompliziert, im Einzelfall wird meist unterschieden, ob es sich beim Verrechnen der Grundbuchkosten um einen „Auslagenersatz“ für den Notar oder um einen sogenannten „Durchlaufposten“ handelt. Dementsprechend kann in einzelnen Fällen Mehrwertsteuer auf die Gebühr erhoben werden, in anderen Fällen wiederum nicht.

Gebühren bei kommerziellen Dienstleistern. Bei kommerziellen Dienstleistern liegen die Gebühren aufgrund des höheren Aufwands meist deutlich höher. Gewöhnlich beginnen sie ab 20 EUR.

Beglaubigter Auszug

Einen beglaubigten Auszug erhält man nur über den Notar oder das Grundbuchamt. Die Gebühr beträgt nach Notarkostengesetz dafür 20 EUR.

Kostenbeispiel aufwändige Ausführung

Beispielsituation:

  • beglaubigter Grundbuchauszug
  • Beantragung am Grundbuchamt
Posten Preis
Gebühr 10 EUR
Mehrwertsteuer entfällt
Gesamtkosten 10 EUR

Kosten reduzieren

Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:

  • Beantragung am Grundbuchamt bevorzugen
  • beim Immobilienkauf Einsicht über Vollmacht verlangen

Beantragung am Grundbuchamt bevorzugen

Grundsätzlich sollte man die Beantragung persönlich am jeweiligen Grundbuchamt vornehmen. Bei Beantragung über den Notar kann in einzelnen Fällen zusätzlich Umsatzsteuer anfallen, bei freien Dienstleistern liegen die Gebühren meist höher und da der schriftliche Antrag vom Dienstleister weitergereicht wird, dauert es meist auch länger.

Beim Immobilienkauf Einsicht über Vollmacht verlangen

Beim Kauf einer Immobilie sollte man grundsätzlich das Grundbuch einsehen – so lassen sich schnell die Besitzverhältnisse, gegebenenfalls vorhandene Wohnrechte oder Grunddienstbarkeiten selbst nachprüfen. Am einfachsten geht das, wenn man über den Makler eine Vollmacht des Immobilieneigentümers verlangt, die zur Einsichtnahme berechtigt.

FAQ

Welche Kosten fallen für einen Grundbuchauszug an?

In unserem Beispiel fallen für den Grundbuchauszug Kosten von 10 EUR an. Die Gesamtkosten können je nach Art des Auszugs unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.

Welche Arten von Gebühren können anfallen?

Die Gebühren liegen unterschiedlich hoch, je nachdem, ob es sich um eine einfache Einsichtnahme, einen unbeglaubigten oder einen beglaubigten Grundbuchauszug handelt. Beim Notar kann gegebenenfalls Mehrwertsteuer hinzukommen. Mehr zu den Gebühren im einzelnen erfahren Sie in unserem Artikel.

Wie lassen sich die Kosten senken und unnötige Kosten vermeiden?

Die Beantragung eines Grundbuchauszugs sollte bevorzugt persönlich am Grundbuchamt erfolgen, wenn man unnötige Kosten vermeiden möchte. Kommerzielle Dienstleister sollte man möglichst meiden. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.

Artikelbild: momius/stock.adobe.com

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