Ein Boot ist für Fortbewegung definiert
Ein Hausboot ist gesetzlich in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) als schwimmende Anlage definiert, die sich nicht fortbewegt. Wer ein Hausboot selber bauen und bewohnen möchte, plant meist einen festen Aufenthaltsort. Liegeplätze finden sich in und am Hafen und an Ufern von Flüssen, Kanälen und Seen.
Wenn das Hausboot einen Motor besitzt und aus eigener Kraft bewegt werden soll, hängt die Führerscheinpflicht von der Region und dem Bundesland ab. Ab Motorleistungen von fünf/15 PS ist ein Sportbootführerschein Binnen fast überall vorgeschrieben. Bei niedriger Leistung kann freie Fahrerlaubnis gegeben sein. Folgende Antriebsarten und Motortypen stehen zur Auswahl:
- Außenbordmotor mit externem oder internem Tank
- Im Kielraum eingebauter Wellenmotor mit Antriebsschraube (Strom oder Verbrennung)
- Dieselstromaggregat mit Generatorwirkung
- Rumpfmotor oder Z-Motor mit angesetztem Saildriver
Beim Eigenbau eines Hausbootes muss über die Fahrtüchtigkeit, die benötigte Rumpfform und die Motorisierung in der zu erstellenden Bauanleitung entschieden werden.
Selbstbau des Hausboots als schwimmendes Haus
Oft als schwimmendes Haus bezeichnet werden Hausboote, die fest vertäut an einem Ufer liegen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Konstruktion auf mehreren Pontons. Auf diesen Schwimmkörpern wird eine Betonplatte als Boden aufgebracht. Alternativ ist auch der Ausbau eines ehemaligen Boots, Kahns oder Schiffs mit entfernter Antriebstechnik möglich. Gesetzliche und logische Bedingung für einen Liegeplatz sind der Landzugang und die Erlaubnis dazu. Zur Bewegung und Verlegung muss das Hausboot an eine Zugmaschine (Boots, Schiff, Schlepper) angehängt werden.
Beim Planen und Erstellen der Anleitung des Eigenbaus müssen Anschlüsse und Befestigung vorgesehen werden. Folgende Faktoren und Kriterien spielen beim Bauen eine Rolle:
Sanitäre Anlagen
- Autark (Campingtoilette, Frischwassertank)
- Abwasserabführung (Aufbereitung durch lokale Kläranlage, Abtransport in Tanks, landseitiger Kanalanschluss)
Versorgung
- Strom aus landseitigem Anschluss oder autark (Akku, Batterien, Generator, Solar)
- Heizsystem (Strom, Gas, andere Brennstoffe)
- Frischwasser landseitig oder autark
- Gasanschluss landseitig oder Flüssiggas (Flasche, Tank)
Nach den Gegebenheiten am Liegeplatz muss beim selber bauen die Bootstechnik entsprechend angepasst werden. Hier können zusätzliche gesetzliche Regelungen zu Brandschutz, Frostsicherheit sowie Gewässer- und Naturschutzauflagen zutreffen.
Genehmigung zum dauerhaften Bewohnen
Das Hausboote und das Wohnen darin in Deutschland nicht übermäßig reguliert sind, hat Vor- und Nachteile. Wenn das Gewässer nicht Bundeseigentum ist, können örtliche Behörden und Kommunen auf vielfältige Weise bei der Genehmigung mitreden. Die Barrieren und Hindernisse reichen von Bebauungsplänen bis zur Gestattung als Meldeadresse.