Diese Vorgaben müssen Sie bei der Fassadengestaltung beachten
Grundsätzlich handelt es sich zwar auch bei einem Reihenhaus um Ihr Haus, welches Sie nach Ihrem persönlichen Geschmack gestalten können. Wie jeder Hausbesitzer sind Sie dabei allerdings an einige Regeln gebunden, welche gerade in Reihenhausbebauungen zum Tragen kommen können. Solche Regeln finden Sie:
- im Bebauungsplan,
- in der Gestaltungssatzung,
- beim zuständigen Bauamt.
Soll die Fassade lediglich neu gestrichen oder verputzt werden, ist dazu in aller Regel keine Genehmigung nötig. Dennoch können der Textteil des Bebauungsplans oder die Gestaltungssatzung Ihrer Gemeinde Vorgaben dazu machen, in welchen Farben Häuser im jeweiligen Wohngebiet gestaltet werden dürfen. Sind Anbauten oder umfassende Sanierungen wie ein Austausch von Fenstern geplant, wird eine Baugenehmigung fällig. Hier sollten Sie vorab das örtliche Bauamt kontaktieren.
Hat mein Nachbar ein Mitspracherecht?
Ihr Nachbar hat kein grundsätzliches Mitspracherecht bei der Gestaltung Ihrer Hausfassade. Das bedeutet: Sie sind normalerweise nicht verpflichtet, sich in der Gestaltung Ihrer Fassade an der Gestaltung der Nachbarfassaden zu orientieren – sofern die Gemeinde hier keine Vorgaben zur einheitlichen Gestaltung macht. Ihre Nachbarn müssen die gewählte Farbe oder Außengestaltung also nicht grundsätzlich gutheißen.
Es lohnt sich trotzdem, vor der geplanten Veränderung das Gespräch mit den direkten Nachbarn zu suchen. Das gilt besonders dann, wenn Sie planen, die Fassade stärker zu verändern. Überlegen Sie, ob ein bestimmter Farbton es Ihnen wirklich wert ist, das Verhältnis zu Ihren Nachbarn dauerhaft zu trüben. Sind alle Fassaden der Reihe sanierungsbedürftig, können Sie sich vielleicht sogar mit Ihren Nachbarn zusammentun und so Ressourcen und Geld sparen.