Voraussetzungen für das Anfertigen beim Schlüsseldienst
- Technische Machbarkeit
- Bei Schließanlagen: Sicherungskarte erforderlich
- Vorlage: kein registrierter Schlüssel
Technische Machbarkeit
Nicht alle Schlüsseltypen lassen sich beim Schlüsseldienst nachmachen. Moderne Schließsysteme verfügen oft über zusätzliche Sicherungen, die ein Anfertigen von Nachschlüsseln unmöglich machen sollen.
In der Regel sind das entweder 3D-Profile oder auch in den Schlüssel eingebettete elektromagnetische oder elektronische Sicherungselemente, die oft als Punkte am Schlüsselbart deutlich zu sehen sind. Solche Sicherungseinrichtungen können nicht kopiert werden. Auch bewegliche Sperrelemente sind nicht kopierbar.
Hier muss beim jeweiligen Hersteller ein zusätzlicher Schlüssel angefordert werden.
Technisch problematisch sind außerdem alle Schlüssel, die nicht aus dem Vollen gefräst werden können, oder für die es keine Rohlinge gibt. Schlüsseldienste können solche Schlüssel in der Regel nicht herstellen.
Bei Schließanlagen: Sicherungskarte erforderlich
Schlüssel für Schließanlagensysteme können häufig problemlos nachgemacht werden, wenn sie nicht über eine der oben genannten Sicherungseinrichtungen verfügen.
Zum Nachmachen muss bei den meisten Schlüsseldiensten allerdings die entsprechende Sicherungskarte vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass man zum Bestellen eines Nachschlüssels befugt ist.
Einzelne Schlüsseldienste erledigen das Anfertigen des Nachschlüssels gelegentlich aber auch ohne Vorlage der Sicherungskarte. Das ist zwar ebenfalls legal und zulässig, aber insgesamt problematisch, weil es einem möglichen Missbrauch Vorschub leisten kann.
Vorlage: kein registrierter Schlüssel
Wenn es sich bei der Vorlage für den Nachschlüssel um einen sogenannten registrierten Schlüssel oder Nummernschlüssel handelt, wird das Nachmachen von den Schlüsseldiensten in der Regel verweigert.