Der Rahmen muss in die Mauerwerksöffnung passen
Das Basismaß für das Aufmaß einer Kipp- oder Hebeschiebetür ist die Mauerwerksöffnung. In neueren und Neubauten werden die Höhen des Sturzes genormt auf 2,005 oder 2,130 Meter ausgeführt.
Die Breiten variieren stärker und in den meisten Fällen werden individuelle Maßanfertigungen als Hebeschiebetür benötigt. Dabei sind folgende vier Maße erforderlich:
- Außenbreite des Rahmens
- Außenhöhe des Rahmens
- Flügelbreite des beweglichen Flügels
- Flügelbreite des unbeweglichen Flügels
Statt einer zweiteiligen Hebeschiebetür können auch Varianten mit drei, vier oder mehr Flügeln realisiert werden. Bei allen gleich bleibt, dass die Außenmaße des Rahmens in die Mauerwerksöffnung passen müssen. Dazu werden von den gemessenen Distanzen zwanzig Millimeter abgezogen. Auf diese Toleranz sind alle Türrahmen ausgelegt und besitzen entsprechend breite Blenden.
Mauerwerksstärke und Normmaße
Nicht unerheblich ist die Mauerwerksstärke und deren Beschaffenheit. Neben der reinen Tiefe als Maßangabe ist eine eventuelle Differenz zwischen außen und innen unbedingt zu beachten und erfassen. Durch sie bestimmt sich die Seite, von der aus die Hebeschiebettür eingebaut wird. Manche Hersteller und Online-Konfiguratoren benötigen zur Absicherung außerdem das diagonale Maß.
Folgende normierte Wandstärken kommen in Betracht: 85, 105, 125, 145, 165, 185, 205, 240, 270, 290 und 325 Millimeter. Die meisten der gesetzlich geforderte Dämmeffizienz entsprechenden Hebeschiebetüren besitzen eine Bautiefe zwischen 170 und 210 Millimeter.
Mittlerweile unüblich sind Standardmaße, die in früheren Zeiten Preisvorteile mitbringen konnten. Da aber die Maße von Mauerwerksöffnungen in der heutigen Architektur stärker variieren, kommen fast immer Maßanfertigungen zum Einsatz. Das Anpassen einer Mauerwerksöffnung für ein Türstandardmaß würde den Preisvorteil des Fensters durch entsprechende Maurerarbeiten egalisieren.