Welche Anforderungen muss der Verschluss erfüllen?
Alte oder falsch platzierte Kernbohrungen müssen oder sollen wieder verschlossen werden. Dabei können drei Kriterien relevant sein:
1. Das Wandloch muss nur optisch verschlossen und gegen Zugluft und Wärmeabluft abgedichtet werden.
2. Das geschlossene Wandloch muss eine dämmende Funktion in Bezug auf die Energiebilanz des Gebäudes erfüllen.
3. In Abgasanlagen und bei Anschlüssen an einen Schornstein müssen bauphysikalische Vorschriften eingehalten werden
Optische Verschlussarten mit leichtem und mittlerem Luftverschluss
In der Küche kann ein Luftgitter oder eine Lüftungsklappe im Rahmen der selbst durchgeführten Kernbohrung für den Dunstabzug als Verschluss für ein altes Bohrloch verwendet werden. Damit wird die Zuführung von Zuluft von Fenstern unabhängig ermöglicht. Sogenannte Kaminlochdeckel werden auch als Spreiztrichter bezeichnet. Dämmmaterial kann in gewünschtem Umfang in das Loch eingebracht werden.
Bauphysikalisch zugelassenes Verschließen für Dämmung und Abgasableitung
In einem hochwertig gedämmten Haus führt ein unzureichend verschlossenes Wandloch zu einem Wärmeabfluss, der die Gesamtenergieeffizienz vermindert. In diesem Fall entspricht das Verschließen einem „Rückbau“ in den ursprünglichen Zustand. Das Loch wird mit einem dem Mauerwerkstoff entsprechenden „Gestein“ aufgefüllt, mit Mörtel verfüllt und verschlossen. Andere Materialien wie z.B. Bauschaum erfüllen die Brandschutzbedingungen nicht.
Eine typische Situation für die Abhängigkeit der offenen Kernbohrung von einem neu gesetzten Wandloch ist der Anschluss eines alten an einen neuen Schornstein. Der Schornstein als zentrale Abluft- und Rauchgasableitung darf keine „blinden“ Löcher besitzen. Die Abgasführung und das Zugverhalten können dann keinen zuverlässigen Abtransport mehr garantieren. Schlimmstenfalls dringt giftiges Abgas durch eine fehlerhaft verschlossene Kernbohrung in die Wohnräume ein. Die Verschlussmethode muss vom Schornsteinfeger genehmigt werden.