Klettern und Ranken mit und ohne Wurzeln
Kletter- und Rankpflanzen sind beliebte Zierde, um Beton und Mauerwerk zu verkleiden, natürliche Bedachungen zu bilden oder attraktiven Sichtschutz zu bieten. Manche Gewächse kennen im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen. Das führt schnell zum Wachsen und Wuchern über die eigene Grundstücksgrenze hinaus.
Die Kletter- und Rankpflanzen können in zwei Gruppen unterteilt werden. Wurzelbildende Arten wie Efeu und Kletterhortensie entwickeln enorme Wuchskräfte, die den Untergrund, an dem sie sich mit Haftwurzeln festhalten, massiv schädigen können. Bäume und Büsche können überwuchert werden. Daraus folgt mindestens reduzierter Lichteinfall, der den Wirtspflanzen schadet.
Sogenannte Ranker, Schlinger, Spreizklimmer und Winder wie Alpen- und Kletterrose, Blau- und Goldregen, Geißblatt, Hopfen, wilder Wein und Winterjasmin wurzeln nicht, entwickeln aber trotzdem enorme Kräfte.
Rechtliche Situation für das Pflanzen von Kletterpflanzen
Generell gilt, dass Kletterpflanzen vom Pflanzer „in Schach gehalten“ werden müssen. Entstehen Schäden auf dem Nachbargrundstück haftet der Pflanzeneigentümer vollumfänglich. Das gilt sowohl für beschädigten Putz und Mauerwerk als auch für Pflanzen, die durch Kletterpflanzen absterben oder anderweitige Schäden erleiden.
Grenzbepflanzungen unterliegend den Regeln des Grenzabstands, der in den einzelnen Bundesländern vorgeschrieben ist. Messpunkt ist die Stelle, an der die Kletterpflanzen aus dem Boden sprießen. Definiert werden Anpflanzungen in erste Linie nach der Wuchshöhe.
In einigen Bundesländern zählen Pergolas zu den sogenannten Spalieren, die vorschriftlich keinen Abstand brauchen. Das kann allerdings durch die Vorschrift, dass alle Wuchshöhen ab meist zwei Metern einen Mindestabstand von zwei Metern zur Grundstücksgrenze einhalten müssen.
Ferner ist die Verjährungsfrist zu beachten, die für Hecken an Grundstücksgrenzen gilt, zu beachten. Beseitigen und Rückschnitt müssen ab dem Erkennen der Bepflanzung innerhalb von fünf Jahren eingefordert werden.