Welche Gesetze gelten, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wenn Sie einen Gartenzaun selber bauen, sollten Sie sich deshalb unbedingt in der Landesbauordnung informieren und Ihren Nachbarn beim Zaunbau mit einbeziehen, damit es später keinen Streit gibt.
Welche Zaunseite zum Nachbarn?
Zäune müssen auf jeden Fall optisch ansprechend sein, d.h. Sie dürfen nicht einfach ein schiefes Gebilde aus Holzresten zusammenzimmern. Aber auch ein schöner neuer Holzzaun hat oft zwei Seiten. Auf der einen sind meist die Pfosten zu sehen, auf der anderen die Verkleidung. Es ist klar, dass die Seite, auf der nur die Verkleidung zu sehen ist, also die glatte Seite, schöner ist. Und diese Seite muss dem Nachbargrundstück zugewandt sein.
Ärgern Sie sich nun, dass Sie die „hässliche“ Seite des Zauns ertragen müssen? Dann ändern Sie die Zaunkonstruktion ein wenig. Es ist zum Beispiel möglich, die senkrechten oder waagerechten Bretter auf beiden Seiten der Pfosten anzubringen. Dann haben Sie zwar einen doppelten Zaun, aber niemand kann sich mehr über die weniger schöne Seite ärgern. Die Alternative ist, einzelne Zaunelemente zu bauen und zwischen die Pfosten zu hängen. Auch dann hat der Zaun zwei gleich schöne Seiten.