Muss ein Garagentor mit einer Lichtschranke ausgestattet sein?
Auf Immobilienbesitzern lastet eine große Verantwortung. Damit niemand durch das Gebäude und die zugehörigen Einrichtungen zu Schaden kommt, müssen sie ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Die Verkehrssicherungspflicht sieht vor, dass ein Immobilienbesitzer Vorkehrungen zum Ausschalten von Gefahrenquellen treffen muss, die von seiner Immobilie ausgehen könnten.
Garagentore können eine solche Gefahrenquelle sein, insbesondere wenn sie mit einem automatischen Antrieb ausgestattet sind. Automatikantriebe führen schließlich nur ihre Aufgabe des Öffnens und Schließens aus und nehmen dabei keine Rücksicht auf Menschen, Tiere oder Fahrzeuge – es sei denn, sie werden darauf programmiert. Das geht mit einer Lichtschranke, die Hindernisse auf dem Toröffnungsweg erkennt.
Wann ein Elektro-Garagentor mit einer solchen Lichtschranke ausgestattet werden muss, hängt gemäß der neuesten EU-Richtlinie EN12453:2014 für die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore mit folgenden Faktoren zusammen:
- Impulssteuerung oder Automatiksteuerung?
- Bei Impulssteuerung: mit oder ohne Sicht zum Tor?
- Bedienung durch unterwiesene oder nicht unterwiesene Person?
Impulsgesteuerte Tore, bedient durch unterwiesene Person
Wenn ein Tor mit Elektroantrieb per Impulssteuerung geöffnet und geschlossen wird, ist entscheidend, ob die implusgebende Person in der Torbetätigung unterwiesen ist – also ob sie sicher um die Funktionsweise und mögliche Risiken weiß und gewissenhaft danach handelt.
Ist dem so, muss das Tor nur dann mit einer Lichtschranke ausgestattet werden, wenn bei der Impulssteuerungsbetätigung keine direkte Sicht auf das Tor besteht – also quasi blind geöffnet und geschlossen wird.
Impulsgesteuerte Tore, bedient durch nicht unterwiesene Person
Wird das impulsgesteuerte Tor von einer nicht unterwiesenen Person betätigt, ist eine Lichtschranke auch bei Sicht auf den Bereich vor dem Tor verpflichtend.
Grundsätzliche Lichtschrankenpflicht bei vollautomatischer Steuerung
Läuft die Steuerung des Garagentors vollautomatisch, muss grundsätzlich eine Lichtschranke eingerichtet werden. Alternativ kann aber auch ein Lichtgitter installiert werden.
Unterschiedlich entschiedene Präzendenzfälle
In einschlägigen Präzedenzfällen, in denen Autos durch Elektro-Garagentore ohne Lichtschranke zu Schaden kamen (etwa in München 2013 oder Potsdam 2004) ist bislang unterschiedlich entschieden worden – allerdings meist zugunsten der zu Schaden gekommenen Kläger. Es empfiehlt sich für Immobilienbesitzer also dringend, auch im Zweifelsfall eine Lichtschranke zu installieren.