Muss bzw. darf das Kältemittel einer Klimaanlage nachgefüllt werden?
Wer die Klimaanlage seines Autos gewartet hat, musste eventuell auch Kältemittel nachfüllen. Bei Autoklimaanlagen ist das von Zeit zu Zeit notwendig, da sie als offenes System mit flexiblen Verbindungsteilen aus Kunststoff- oder Gummi-Elementen konstruiert wurden.
Bei mobilen Raumklimageräten ist das nicht der Fall. Bei mobilen wie auch bei fest installierten Klimaanlagen oder Split-Geräten ist das Kühlsystem geschlossen, d.h., dass sich das Kältemittel nicht verflüchtigen kann.
Wenn eine mobile Klimaanlage nicht korrekt funktioniert, liegt das in der Regel nicht an zu wenig Kältemittel, sondern an einem verschmutzten Luftfilter.Denn Luftfilter müssen regelmäßig gereinigt werden.
In Ausnahmefällen kann eine Funktionsbeeinträchtigung auf zu wenig Kältemittel zurückzuführen sein. Dieser Ausnahmefall ist auf eine Leckage im System zurückzuführen. Trifft das zu, muss Folgendes beachtet werden:
- Identifizierung des möglichen Lecks
- Leckage vor dem Nachfüllen des Kühlmittels reparieren
- Die Reparatur einer Leckage und das Nachfüllen von Kühlflüssigkeit sollte einem Fachbetrieb überlassen werden.
Bevor Sie Kühlmittel auf eigene Faust nachfüllen, sollten Sie zweifelsfrei feststellen, ob ein Leck im System vorhanden ist. Eine Leckage muss repariert werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Es macht wenig Sinn, Kühlmittel nachzufüllen, bevor das System repariert wurde und es einwandfrei funktioniert, um die erneute Verflüchtigung von Kühlmittel zu vermeiden.
Das Abdichten des Lecks und das Nachfüllen des Kältemittels sollte einem Fachbetrieb überlassen werden. Die Verwendung von Kältemitteln in Klimaanlagen mit einem geschlossenen Kreislauf unterliegt der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase von 2015, mit der Emissionen des Industriesektors bis 2030 um 70% gegenüber 1990 gesenkt werden sollen. Das betrifft insbesondere die Installation von Klimaanlagen, die ausschließlich von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden darf.
Für die Installation und Wartung von Klimaanlagen mit Kältemittel sind Heizungs- und Sanitärbetriebe zugelassen.