Muss/darf ich das Kühlmittel in der Klimaanlage nachfüllen?
Wer schon einmal die Klimaanlage seines Autos warten musste, hat vielleicht auch schon einmal Kühlmittel nachfüllen müssen. Bei Autoklimaanlagen ist das auch immer mal wieder nötig. Denn solche sind als offenes System konstruiert mit flexiblen, aus Kunststoff- oder Gummielementen bestehenden Verbindungsteilen.
Das ist bei einer mobilen Klimaanlage für die Wohnraumkühlung aber nicht so. Hier, genauso wie auch bei fest installierten zentralen Klimaanlagen oder Split-Geräten, ist das Kühlsystem geschlossen – das bedeutet, dass das Kühlmittel sich normalerweise auch nicht verflüchtigen kann.
Wenn eine mobile Klimaanlage nicht mehr so läuft, wie sie soll, liegt das meistens nicht an zu wenig Kühlmittel, sondern an einem verschmutzten Luftfilter. Der muss in der Tat auch regelmäßig gereinigt werden.
Im Ausnahmefall kann eine Funktionsbeeinträchtigung aber doch an fehlendem Kühlmittel liegen. Und dieser Ausnahmefall ist ein Leck im System. Sollte das der Fall sein, beachten Sie folgendes:
- mögliches Leck als allererstes identifizieren
- Leck schließen VOR dem Befüllen mit Kühlmittel
- Leckschließung und Kühlmittelnachfüllung einem Fachmann/ einer Fachfrau überlassen
Bevor Sie einfach auf eigene Faust Kühlmittel nachfüllen, sollten Sie eindeutig feststellen, ob ein Leck im System vorliegt. Und das gilt es zu schließen, bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden. Denn bevor das System nicht wieder einwandfrei geschlossen ist, ergibt es schließlich wenig Sinn, Kühlmittel nachzufüllen und es erneutem Verflüchtigen preiszugeben.
Das Schließen des Lecks und vor allem auch das Nachfüllen des Kühlmittels sollten Sie Fachleuten überlassen. Die Verwendung von Kühlmitteln in frei verkäuflichen Klimaanlagen mit geschlossenen Kreislaufsystemen unterliegt nämlich der EU-Verordnung über fluoridierte Treibhausgase von 2015 und soll die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um 70% verringern. Das betrifft vor allem auch die Installation von Klimaanlagen. Die darf demgemäß nur von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Befugt für Installation und Wartung von Klimageräten mit Kühlmittel sind Heizungs- und Sanitärfirmen.