Retentionssystem für ergiebigen Starkregen
Während eine Zisterne zum Auffangen und Zwischenspeichern normaler Niederschlagsmengen ausgelegt ist, sind Rückhaltebecken auf Starkregen bis zu zwanzig Minuten Dauer eingestellt. Bei der Zisterne würde bei übermäßigem Niederschlag der Überlauf das übertretende Wasser ableiten und gegebenenfalls für Erdaufweichung, Ausspülungen und auf jeden Fall den Verlust des überschüssigen Wassers sorgen.
Ein Rückhaltebecken dient als kurzfristiger kompletter Wasserspeicher, der das Prinzip einer Retentionszisterne in größerem Maßstab übernimmt. Üblich sind Volumina von bis zu 250 Kubikmetern pro Hektar Regenanfallsfläche. Die vorübergehend verhältnismäßig großen Wassermengen können bei baulichen Mängeln oder unsachgemäßer Anlage des Rückhaltebeckens große Schäden anrichten.
Prüfungen, Kontrollen und Vorschriften
Anders als Regenwasserzisternen werden Rückhaltebecken rechtlich als Stauanlagen definiert und unterliegen damit anderen Vorschriften. Während die Genehmigung und Kontrollen für Zisternen in vielen Fällen nur aus der Form einer Anzeigepflicht bestehen, sind Rückhaltebecken immer von dazu qualifizierten Ingenieuren zu planen und Sicherheitsnachweise zu erbringen.
Das selber bauen eines Rückhaltebeckens ist nahezu ausgeschlossen. Jeder Eigentümer und/oder Betreiber eines Rückhaltebeckens ist zum unaufgeforderten Vorlegen regelmäßiger Berichte über von Fachpersonen durchgeführte Begehungen bei der unteren Wasserbehörde verpflichtet.
Folgende Prüfungen müssen mindestens jährlich durch einen fachkundigen Ingenieur durchgeführt und dokumentiert werden:
- Visuelle Kontrolle der Gesamtanlage
- Lagemessungen
- Höhen- und Setzungsmessung
- Hydrometrische Messung
- Meteorologische Messung/Niederschlagsmenge
- Kontrolle der Stahl- und Maschinenbauteile
- Prüfung der Funktion der Betriebseinrichtung
- Zufluss-, Stauspiegel-, Abfluss- und Abgabemessung
- Kontrolle der Zugangs- und Zugriffssicherheit
Verdeckte Rückhaltebecken
Häufig nicht als Stauräume im Sinne eines Rückhaltebeckens erkannt werden folgende Wasser speichernde Anlagen:
- Gartenteiche
- Fischteiche
- Weiher
- Feuerlöschteiche
- Absetzbecken
- Biotope
- Bach- und Quellendämme
Sie müssen der unteren Wasserbehörde ebenfalls angezeigt werden, da sie im Falle von Starkregen der gleichen Belastung wie ein Rückhaltebecken ausgesetzt sind, ohne die baulichen Grundlagen mitzubringen. Je nach Volumen und Montageform kann die jeweilige untere Wasserbehörde „Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung“ definieren. Im Falle dieser Klassifizierung kann der Umfang der vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen eingeschränkt werden.
Zisterne und Rückhalteeinrichtungen
Um aus Rückhaltebecken Zisternenwasser zu gewinnen, muss die Einspeisung geregelt und mit entsprechenden Überlauf- und Rückstauschutzmechanismen versehen werden. In Verbindung mit einem Retentionssystem müssen die Wasserkreisläufe und Funktionswege hydrologisch und hydraulisch fachgerecht geplant werden.