Rostschutz für Stahlträger
Auf einen Rostschutz kann bei Stahlträgern keinesfalls verzichtet werden. Eine passivierende Schicht sollte unbedingt aufgetragen werden. Das Streichen des Stahlträgers mit einem Rostschutz verhindert auf jeden Fall, dass sich später eventuell Rost bildet und womöglich sogar durchschlägt.
Wichtig ist auch, dass der Stahlträger nach dem Streichen ausreichend trocknen kann. Auch eine entsprechende Grundierung kann vor dem Putzen empfehlenswert sein.
Streckmetall und Rabitz
Damit der Putz später ordentlich haftet, wird in der Regel Streckmetall verwendet. Streckmetall ist ein sehr guter Putzträger, der auch für diesen Einsatzzweck bestens geeignet ist. Es wird dabei einfach über den Träger gespannt und hält den Putz dann fest.
Die Notwendigkeit der Verwendung von Streckmetall (oder eines anderen geeigneten Putzträgers) ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Stahlträger immer auf Temperaturschwankungen reagiert und die ohnehin schon schlechte Putzhaftung durch die Bewegungen des Stahlträgers (verursacht durch Temperaturänderungen) noch deutlich verschlechtert wird.
Rabitz
Eine weitere Möglichkeit, einen Träger gut einputzen zu können, ist der Ziegelrabitz. Mit dieser (sehr alten) Technik lassen sich auch andere komplizierte Konstruktionen verputzen. Dabei wird eine tragende Unterkonstruktion aus Stahlstangen (rund, ca. 5 – 8 mm Durchmesser) hergestellt, über die der Putzträger gespannt wird. Als Putzträger gibt es hier neben Streckmetall folgende Möglichkeiten:
- Rippenstreckmetall
- Ziegeldraht
- verschiedene Metalldrahtgewebe
- verdrahtetes Schilfrohr (klassische Variante)
Zum Einsatz kommt dabei faserarmierter Mörtel (verstärkt mit verschiedenen Fasern, klassisch z.B. Kälberhaare oder Schweineborsten), mit dem das Gewebe „ausgedrückt“ und anschließend aufgeraut wird. Darüber kann (nach dem Aushärten des ausgedrückten Putzes) normaler Putzmörtel aufgetragen werden.
Zulässigkeit des Verputzens
Wichtig ist jedoch, vor Verputzarbeiten zu eruieren, ob besondere Brandschutzvorgaben vorliegen. Grundsätzlich muss jeder tragende Stahlträger eine feuersichere Ummantelung aufweisen. Der Grund dafür ist, dass Stahlträger bereits bei sehr niedrigen Temperaturen (ab ca. 100 °C) einen Teil ihrer Tragfähigkeit verlieren können.
Bei den im Brandfall auftretenden sehr hohen Temperaturen können Stahlträger mit statischer Funktion innerhalb kürzester Zeit versagen und das Gebäude (oder Teile davon) zum Einsturz bringen. Aus diesem Grund können entsprechende Feuerschutzklassen für die Träger erforderlich sein (F 90, F 180 usw.).
Rabitzkonstruktionen sind – je nach Ausführung – oft sehr feuerbeständig. So erfüllt z.B. eine relativ einfache Gipsrabitzdecke bereits die Feuerschutzklasse F 60A. Wichtig ist aber auch hier die fachgerechte Ausführung und ein entsprechender Nachweis eines Fachbetriebes darüber. Eine Alternative wäre beispielsweise die Verkleidung eines Stahlträgers mit entsprechenden Rigips-Fertigteilen.