Indikatoren zur Tierbestimmung
Wenn Tierbefall auf dem Dachboden durch Geräusche und/oder Spuren bewiesen ist, müssen die Urheber identifiziert werden. Viele der gängigen tierischen Dachbodenbewohner lassen sich kaum oder nie sehen. Daher müssen sie anhand folgender Indikatoren bestimmt werden:
- Geräusche: jaulen, kratzen, meckern, quietschen, zischen
- Lärmpegel: dauernd oder in Intervallen laut
- Kot: Form, Größe, Farbe, Menge, verteilt oder an einem Ort, Gewölle/Speiballen
- Nagespuren: Materialien, Bisslöcher, Größe von Ein- und Durchgängen
- Beute: tote Beutetiere, tote Artgenossen, pflanzliche Vorräte wie Nüsse
- Spuren: Laufspuren im Staub oder auf ausgestreutem Mehl, Schmierspuren
Marder und Nager
Es gibt eine ganze Menge Marder und Nager, die auf dem Dachboden ihr Unwesen treiben. Nicht immer lassen Geräusche auf Größe schließen, wie der größte Radaubruder, der Siebenschläfer, eindrucksvoll beweist. Auch Ratten und Waschbären sind nicht selten. Verhältnismäßig harmlos, aber auch in der Lage, Schäden anzurichten sind das Eichhörnchen und Mäuse. Gerade Mäuse kommen leicht auf den Dachboden und vermehren sich schnell.
Vögel
Vögel stehen alle unter Naturschutz einschließlich der gemeinen Ringeltauben. Viele Vogelarten sind von besonders strengem Artenschutz geschützt, wie beispielsweise Eulen.
Insekten
Ähnliches gilt für Insekten. Während Holzwespen überhaupt nicht vertrieben werden müssen, da sie nicht stechen können, ist das Entfernen eines herkömmlichen Wespennests nur unter strengen Auflagen, einer Genehmigung und nur durch Profis erlaubt und möglich. Kakerlaken genießen keinen Schutz.
Artenschutzbestimmungen beachten
Artenschutz und Naturschutzgesetz regeln die erlaubten Umgehensweise mit fast allen Tieren, die sich auf Dachböden einfinden. Nach der Identifizierung sollte bei der unteren Naturschutzbehörde oder dem Ordnungsamt immer nachgefragt werden, wie vorgegangen werden kann.