Nationale und internationale Normen
Für die Lichtplanung in Gebäuden und die richtige Ausführung gibt es sowohl nationale (DIN, VDE) als auch internationale (DIN EN) Normen.
Alle diese Normen gelten sinngemäß auch für das Treppenhaus, und müssen dort ebenfalls erfüllt sein. Dazu gelten noch zusätzliche Vorschriften für das Treppenhaus.
Geltende Regelungen speziell für das Treppenhaus
Hier kommen auch Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz mit zum Tragen. Die wichtigste Vorschrift für die Treppenhausbeleuchtung ist, dass die Schalter „selbstleuchtend“ sein müssen.
Das kann nur dort entfallen, wo ein sogenanntes „Orientierungslicht“ vorhanden ist – also ein Dauerlicht oder ein Nachtlicht, das ständig brennt. Das ist in privaten Wohngebäuden aber in der Regel nicht der Fall, sondern nur in gewerblich genutzten Gebäuden (Fluchtwegsicherung). Daher müssen die Schalter in privaten Wohngebäuden immer mit sogenannten Glimmlampen versehen sein.
Eine Glimmlampe muss immer funktionieren. Im Lauf der Zeit büsst sie allerdings durch Schwärzung ihre Funktion ein. Dann muss der Schalter entsprechend saniert werden. Auch schon beim Einbau der Treppenhausbeleuchtung muss auf das Funktionieren aller Glimmlampen geachtet werden.
Die regelnde Norm ist in diesem Fall die DIN 18015-2. Dort steht, dass alle Schalter für die Treppenhausbeleuchtung ebenfalls zu beleuchten sind.
Pflicht des Vermieters (Hausbesitzers) zur Wartung
Im Zuge der sogenannten Verkehrssicherungspflicht des Vermieters obliegt es ihm, für das Funktionieren der Schalterbeleuchtung zu sorgen. Im Falle eines Unfalls, der passiert, weil der Schalter für die Treppenhausbeleuchtung nicht gefunden wurde, weil die Glimmlampe nicht mehr funktioniert, trifft die Haftung aufgrund der Verkehrssicherungspflicht auch den Vermieter.
Andere für die Beleuchtungsplanung maßgebliche Normen
In der DIN EN 12665 legt alle Aspekte fest, die für die Planung der Beleuchtung maßgeblich sind. Dazu werden die geltenden Fachbegriffe definiert und festgelegt.
Die DIN EN 1838 beschäftigt sich mit Notbeleuchtungen in Gebäuden, bei denen eine solche Fluchtwegsicherung vorgeschrieben ist. Wohnhäuser gehören dazu nur in Ausnahmefällen.
Die DIN 5035 regelt daneben alle Aspekte bei der Beleuchtung mit künstlichem Licht in Innenräumen, in der DIN EN 15193 werden dazu die energetischen Anforderungen an die Beleuchtung beschrieben.