Nationale und internationale Normen
Für die Lichtplanung in Gebäuden und die richtige Ausführung gibt es sowohl nationale (DIN, VDE) als auch internationale (DIN EN) Normen.
Alle diese Normen gelten sinngemäß auch für das Treppenhaus, und müssen dort ebenfalls erfüllt sein. Für das Treppenhaus gibt es darüber hinaus jedoch noch weitere Vorschriften.
Geltende Regelungen speziell für das Treppenhaus
Hier kommen auch Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz mit zum Tragen. Die wichtigste Vorschrift für die Treppenhausbeleuchtung ist, dass die Schalter „selbstleuchtend“ sein müssen.
Darauf kann nur verzichtet werden, wenn ein so genanntes „Orientierungslicht“ vorhanden ist – also ein Dauerlicht oder ein Nachtlicht, das ständig brennt. Das ist in privaten Wohngebäuden aber in der Regel nicht der Fall, sondern nur in gewerblich genutzten Gebäuden (Fluchtwegsicherung). Deshalb müssen Schalter in privaten Wohngebäuden immer mit sogenannten Glimmlampen versehen sein.
Eine Glimmlampe muss immer funktionieren. Im Laufe der Zeit verliert sie jedoch durch Schwärzung ihre Funktion. Dann muss der Schalter entsprechend saniert werden. Bereits beim Einbau der Treppenhausbeleuchtung muss auf die Funktionsfähigkeit aller Glimmlampen geachtet werden.
Maßgebend ist hier die DIN 18015-2. Sie schreibt vor, dass auch alle Schalter für die Treppenhausbeleuchtung zu beleuchten sind.
Wartungspflicht der Vermieter (Hauseigentümer)
Im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht der Vermieter sind diese verpflichtet, für die Funktionsfähigkeit der Schalterbeleuchtung zu sorgen. Kommt es zu einem Unfall, da der Schalter für die Treppenhausbeleuchtung aufgrund einer nicht mehr funktionierenden Glimmlampe nicht gefunden wurde, trifft die Haftung aufgrund der Verkehrssicherungspflicht auch die Vermieter.
Andere für die Beleuchtungsplanung maßgebliche Normen
In der DIN EN 12665 sind alle für die Planung der Beleuchtung maßgeblichen Aspekte aufgeführt. Dazu werden die geltenden Fachbegriffe definiert und festgelegt.
Die DIN EN 1838 befasst sich mit der Notbeleuchtung in Gebäuden, für die eine solche Fluchtwegsicherung vorgeschrieben ist. Wohnhäuser gehören dazu nur in Ausnahmefällen.
Betreffend der Beleuchtung mit künstlichem Licht in Innenräumen regelt hingegen die DIN 5035 sämtliche Aspekte, in der DIN EN 15193 werden die energetischen Anforderungen an die Beleuchtung beschrieben.