Die DIN 18065: Der Dreh- und Angelpunkt im Treppenbau
Die DIN 18065 formuliert die zentralen Richtlinien für die Konstruktion und Ausführung von Treppen in Gebäuden. Diese Norm legt klare Vorgaben für Hauptmaße, Begriffe und Toleranzen fest und wird bundesweit als anerkannte Regel der Technik betrachtet. Sie ist in vielen Bundesländern Bestandteil der technischen Baubestimmungen und somit verbindlich.
Wichtige Aspekte der DIN 18065 umfassen:
- Maße und Steigungsverhältnisse: Die Norm enthält strikte Vorgaben für die Abmessungen von Steigung, Auftritt und Laufbreite der Treppen. Diese Parameter sind entscheidend für die sichere und komfortable Nutzung einer Treppe.
- Geländer und Handläufe: Es gibt detaillierte Anweisungen zur Gestaltung und Montage von Treppengeländern und Handläufen, die einen optimalen Schutz vor Abstürzen bieten und eine sichere Begehbarkeit gewährleisten müssen.
- Anwendungsbereich: Die Norm gilt nicht für Rolltreppen, Freitreppen im Gelände oder einschiebbare Treppen wie Dachbodentreppen. In einigen Bundesländern existieren Sonderregelungen für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen.
Das Verständnis und die Anwendung der DIN 18065 sind essenziell, um den gesetzlichen Anforderungen und den Sicherheitsstandards im Treppenbau gerecht zu werden.
Treppenmaße – Schritt für Schritt planen
Eine sorgfältige Planung der Treppenmaße ist für Sicherheit und Komfort beim Begehen unerlässlich. Die Schrittlänge, gemäß der Schrittmaßregel, ergibt sich aus der Summe von Auftritt plus zweimal der Steigung und sollte zwischen 59 und 65 cm liegen. Dies unterstützt den natürlichen Bewegungsablauf.
Wesentliche Dimensionen:
- Steigung (s): Die vertikale Höhe der Stufen soll zwischen 14 und 19 cm liegen.
- Auftritt (a): Die horizontale Tiefe jeder Stufe soll zwischen 26 und 32 cm liegen.
Ein optimaler Neigungswinkel von ca. 30° ergibt sich bei einer Steigung von 17 cm und einem Auftritt von 29 cm. Diese Maße gelten als besonders komfortabel und sicher.
Die Laufbreite der Treppe variiert je nach Nutzung:
- Für notwendige Treppen (z.B. in Mehrfamilienhäusern): Mindestens 100 cm.
- Für nicht notwendige Treppen (z.B. zu Lagerräumen): Mindestens 50 cm.
Nach etwa 18 Stufen sollte ein Podest eingeplant werden, um die physische Belastung zu verringern und die Sicherheit zu erhöhen. Die Podesttiefe sollte einem Mehrfachen der Schrittlänge entsprechen. Alle Auftritte und Steigungen sollten innerhalb einer Treppe gleichmäßig sein, um Stolperfallen zu vermeiden, insbesondere an Verbindungsstellen zwischen Geschossen.
Handläufe – Festhalten für mehr Sicherheit
Handläufe spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit auf Treppen. Sie bieten Stabilität und Unterstützung, insbesondere für Kinder, Senioren und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Achten Sie auf folgende Aspekte:
- Durchgehende Handläufe: Handläufe sollten entlang der gesamten Treppe ohne Unterbrechung verlaufen.
- Beidseitige Handläufe: An breiteren Treppen (ab 1,50 Metern) oder auch an schmaleren Treppen sinnvoll, um mehr Stabilität zu bieten.
- Ergonomisches Design: Der Durchmesser eines Handlaufs sollte 40 bis 50 mm betragen und gut greifbar sein, kantiges Flachmaterial ist zu vermeiden.
- Höhe und Abstand: Die ideale Höhe liegt zwischen 80 und 115 cm, der Abstand zum angrenzenden Bauteil mindestens 40 mm.
- Spezielle Anforderungen: In Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen dürfen Handläufe in Eckbereichen unterbrochen sein. Der Abstand der Unterbrechung muss zwischen 5 und 20 cm betragen.
- Zusätzliche Handläufe für Kinder: Niedriger angebrachte Handläufe können für Kinder vorteilhaft sein.
Vermeiden Sie abrupte Enden der Handläufe, um ein Hängenbleiben zu verhindern.
Treppengeländer – Schutz vor Absturz
Treppengeländer minimieren das Sturzrisiko und gewährleisten eine sichere Nutzung der Treppe. Wichtige Anforderungen umfassen:
- Geländerhöhe: Sie hängt von der Absturzhöhe ab. Bei bis zu 12 Metern ist eine Mindesthöhe von 90 cm erforderlich, bei größeren Höhen mindestens 110 cm.
- Abstände zwischen Geländerteilen: Der Abstand zwischen den Streben darf maximal 12 cm betragen, um das Hindurchrutschen von Kindern zu verhindern.
- Stäbe und Platten: Vertikale Stäbe oder durchgehende Platten bzw. Glaswände bieten zusätzliche Sicherheit.
- Ergonomische Handläufe: Handläufe sollten in einer Höhe von 80 bis 120 cm angebracht werden und mindestens 5 cm von der Wand entfernt sein.
- Besondere Regelungen: Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen können weniger strenge Anforderungen gelten.
Achten Sie darauf, dass die Planung und Ausführung von Geländern höchste Priorität haben, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Treppenhäuser – Die sichere Verbindung
Treppenhäuser sind zentrale Verkehrswege in Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Gebäuden und müssen besonders sicher und funktional gestaltet sein. Wichtig sind:
Anforderungen an das Treppenhaus
- Durchgehende Treppenhäuser: Notwendige Treppen müssen in einem einzigen Treppenhaus untergebracht werden, um einen klaren Rettungsweg zu gewährleisten.
- Treppenbreite und Durchgangshöhe: Achten Sie auf Breite und Durchgangshöhe, um einen reibungslosen und sicheren Personenverkehr zu ermöglichen.
- Treppenabsätze und Türen: Zwischen Treppe und Tür muss ein ausreichender Treppenabsatz vorhanden sein, um Sicherheit zu gewährleisten.
Beleuchtung und Sichtbarkeit
Positionierung der Lichtquellen: Sorgen Sie für eine gleichmäßige Beleuchtung ohne Schlagschatten und markieren Sie Stufenkanten farblich.
Sicherheitselemente
- Handläufe und Geländer: Achten Sie auf stabil und ergonomisch gestaltete Handläufe und Geländer.
- Rutschhemmende Materialien: Verwenden Sie rutschfeste Beläge für die Stufen.
Diese Maßnahmen tragen zu einem sicheren und funktionalen Treppenhaus bei, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Notwendige und nicht notwendige Treppen – Unterschiedliche Anforderungen
Notwendige Treppen sind wesentliche Bauelemente und Teil von Rettungswegen, die strengen baurechtlichen Anforderungen genügen müssen. Im Gegensatz dazu unterliegen nicht notwendige Treppen, wie z.B. zu Lagerräumen, weniger strengen Vorgaben.
Anforderungen an notwendige Treppen
- Mindestlaufbreite: Mindestens 80 cm, in öffentlich zugänglichen Gebäuden oft 100 cm.
- Steigung der Stufen: Zwischen 14 cm und 19 cm.
- Auftritt der Stufen: Zwischen 26 cm und 37 cm.
- Rettungswege: Müssen im Brandfall sicher benutzbar sein.
Anforderungen an nicht notwendige Treppen
- Mindestlaufbreite: Mindestens 50 cm.
- Steigung der Stufen: Zwischen 14 cm und 21 cm.
- Auftritt der Stufen: Zwischen 21 cm und 37 cm.
Klapptreppen und Raumspartreppen
Klapptreppen dürfen nur zur Erschließung nicht bewohnter Dachböden in Ein- oder Zweifamilienhäusern genutzt werden. Raumspartreppen, häufig für Galerien oder kleine Räume, müssen festgelegte Mindestmaße einhalten, um Sicherheit zu gewährleisten.
Denkmalschutz und Bestandsschutz – Sonderregelungen
Treppen, die unter Denkmalschutz stehen, unterliegen speziellen Regelungen. Der Bestandsschutz besagt, dass Treppen, die den ursprünglich geltenden Bauvorschriften entsprachen, weiterhin als baurechtlich konform gelten.
Voraussetzungen für den Bestandsschutz
- Einhaltung damaliger Bauvorschriften
- Rechtmäßige Nutzung
- Keine erhebliche Gefahr im aktuellen Zustand
Verlust des Bestandsschutzes
- Bauliche Änderungen
- Nutzungsänderungen
- Verschleiß der Bausubstanz
Bei konkreten Gefahren kann die Bauaufsichtsbehörde Maßnahmen anordnen. Sanierungsmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und aktueller Sicherheitsanforderungen erfolgen.
Zusätzliche Sicherheitsaspekte – Für optimale Begehbarkeit
Zusätzliche Maßnahmen erhöhen die Sicherheit von Treppen:
- Vermeidung von Hindernissen: Entfernen Sie alle Hindernisse auf und um die Treppe.
- Rutschhemmung: Verwenden Sie rutschhemmende Beläge für die Stufen.
- Beleuchtung: Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung, insbesondere an den Anfangs- und Endbereichen der Treppe.
- Kennzeichnung der Stufenkanten: Markieren Sie Stufenkanten farblich oder mit kontrastreichen Materialien.
- Ergonomische Handläufe: Handläufe sollten durchgehend und ergonomisch gestaltet sein.
Tipps für besondere Nutzergruppen
- Kleine Kinder: Nutzen Sie kindersichere Geländer und zusätzliche, niedrig angebrachte Handläufe.
- Ältere Menschen und Personen mit Behinderungen: Achten Sie auf gute Beleuchtung und rutschfeste Stufen. Zusätzliche Handläufe können hilfreich sein.
Integration in die Umgebung
- Sichtbarkeit und Zugänge: Planen Sie die Treppe gut sichtbar und leicht zugänglich.
- Historsiche Gebäude: Integrieren Sie Sicherheitsmaßnahmen behutsam und ohne die Substanz zu beeinträchtigen.
Durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Sicherheitsaspekte schaffen Sie Treppen, die für alle Nutzergruppen sicher und angenehm begehbar sind.