Der elektronische Türspion
Türspione mit Kamera heißen auch elektronische Türspione. Sie sind sinnvoll, weil die Sicht durch den kleinen Judas in der Tür doch sehr eingeschränkt ist und kleine Kinder beispielsweise überhaupt nicht zu sehen sind. Die Lösung ist also eine Kamera. Die rechtliche Lage dazu ist auch relativ eindeutig.
Ein Türspion mit Kamera ist erlaubt
Generell ist ein Türspion mit Kamera erlaubt. Allerdings darf er nur eine bestimmte Funktion besitzen: Die Kamera wird beim Klingeln aktiviert, sonst wird kein Bild gezeigt. Dieses Bild darf auch nur in die mit diesem Türspion ausgestattete Wohnung übertragen werden, an keinen anderen Ort. Und: Falls Sie einen elektronischen Türspion kaufen, müssen Sie an der Klingel ein Hinweisschild anbringen.
Nicht erlaubt: Aufzeichnen
Ganz klar nicht erlaubt sind Aufzeichnungen des Bereichs, der durch die Kamera eingesehen wird. Das heißt: Nicht nur darf die Kamera des Türspions nicht die ganze Zeit über laufen, die Daten dürfen auch nicht gespeichert werden. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre anderer Menschen.
Problemzone Mietshaus
In Mietshäusern, in denen mehrere Parteien leben, sind die Türspione mit Kamera problematisch. Im Prinzip müssen sich alle Parteien mit der Installation der Kamera einverstanden erklären. Auch mit dem Vermieter müssen Sie den Einsatz eines elektronischen Türspions absprechen. Zudem ist eine gewisse technische Aufrüstung notwendig, die sich in einem Mietshaus nicht problemlos realisieren lässt.
Unproblematisch dagegen sind Kameras, die Sie in Ihrem Einfamilienhaus anbringen. Allerdings darf die Kamera nur den Bereich vor der Haustür überwachen, am besten nur die Stelle, an der eine Person beim Klingeln steht.