Beanstandung beim TÜV
Bei der Hauptuntersuchung müssen die Bremsscheiben nicht rostfrei sein. Lediglich das Tragbild muss in Ordnung sein. Bei diesem sogenannten Tragbild handelt es sich um die Schleiffläche, die man bei der Betrachtung von vorn sieht. Hier dürfen einzelne Roststellen oder Roststreifen vorhanden sein, die Fläche darf jedoch nicht durchgehend mit Rost bedeckt sein.
Bei einem Tragbild, das mehr als eine leichte Rostbildung aufweist, müssen die Bremsscheiben und die Bremsbeläge erneuert werden. Dazu steht eine bestimmte Nachbesserungsfrist zur Verfügung, die in der Regel einen Monat beträgt.
Sicherheitsprobleme aufgrund verrosteter Bremsscheiben
Die größte Gefahr besteht darin, dass die Bremswirkung durch zu tiefe Rostnarben ungleichmäßig wird. Das kann dazu führen, dass ein Fahrzeug bei starkem Bremsen einseitig ausbricht oder ins Schleudern gerät. Problematisch wird das bei einer Notbremsung.
Unterschreitet eine Bremsscheibe aufgrund der Rostbildung die erforderliche Mindestdicke, kann es zum Bremsscheibenbruch kommen. Auf der Seite der gebrochenen Bremsscheibe ist dann keine Bremswirkung vorhanden und ein Fahrzeug kann ins Schleudern geraten.
Entfernung von Flugrost
Vor allem bei Fahrzeugen, die regelmäßig längere Zeit stehen, sollten die Bremsscheiben so oft wie möglich frei gebremst werden. Das geht am besten, wenn man auf einer kurzen Strecke möglichst zügig fährt. Einige kräftige Bremsungen lösen den Flugrost von der Bremsscheibe.
Die Bildung von Flugrost kann man nicht verhindern. Bereits nach dem Waschen oder bei Fahrten im Regen beginnen Bremsscheiben innerhalb einer Stunde zu rosten. Das ist normal und unvermeidbar.
Drehen der Bremsscheiben
Um Bremsscheiben nicht sofort austauschen zu müssen, kann man sie auf einer Drehbank abdrehen lassen. Solange die erforderliche Mindestdicke erhalten bleibt, ist gegen ein Abdrehen nichts einzuwenden. Auf diese Weise können Bremsscheiben länger genutzt werden, bevor man sie endgültig austauschen muss.