Das Problem der Warmwasserabrechnung in Zirkulationssystemen
Spätestens seit dem 31.12.2013 muss die abgenommene Energiemenge für Heiz- und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern separat mit einem sogenannten Wärmemengenzähler abgenommen werden. Das ist in der Heizkostenverordnung 2009 so festgelegt worden. Damit soll eine transparentere, gerechtere Abrechnung ermöglicht und ein Anreiz für sparsameres Nutzverhalten erzeugt werden.
Normalerweise soll das Zählgerät in den Leitungsabschnitt zwischen der Heizquelle (z.B. einem Heizkessel) und dem zentralen Warmwasserspeicher integriert werden. Der Anteil der Energie für das Heizen wird dann ermittelt, indem der Warmwasserzählerwert von der Gesamtenergieabnahme abgezogen wird.
Bei Warmwasseranlagen mit Zirkulationsleitung ergeben sich allerdings sowohl technische, als auch rechtliche Probleme:
- Warmwasserzähler mechanisch nicht ausreichend belastbar
- Messgenauigkeit nimmt ab – Eichordnung und HKVO nicht erfüllt
Das wesentliche Problem beim Einbau eines Wärmemengenzählers in eine Zirkulationsleitung ist, dass die Geräte nicht für die ständigen und hohen Volumenströme eines Umwälzsystems nicht ausgelegt sind. In einer Zirkulationsleitung würden sie schon allzu bald stark verschleißen, auf Kosten ihrer Messgenauigkeit und damit auch ihrer Lebensdauer.
Deshalb sind Wärmemengenzähler auch nicht für eine solche Einbausituation zugelassen. Laut der Eichordnung gilt nämlich eine Eichfehlergrenze von +-5% im unteren und +-3% im oberen Messbereich, die Verkehrsfehlergrenze (Messung im realen Betrieb) liegt jeweils doppelt so hoch. Im überbelasteten Betrieb in einer durchströmungsstarken Zirkulationsleitung addieren sich bei dieser erlaubten Fehlertoleranz die Messergebnisse allerdings zu enormen Verschiebungen und völlig widersinnigen Ergebnissen, die dann auch nicht mehr für die Abrechnung nutzbar sind.
Andererseits dürfen laut der HKVO keine Werte von in Reihe installierten Messgeräte per Differenzrechnung ermittelt werden, da sich hierbei die Ungenauigkeiten noch vergrößern.
Wie sieht die Lösung aus?
Es hilft nichts: In einem Mehrparteienhaus muss pro Wohneinheit je ein eigener Wärmemengenzähler im Abzweigstrang von der Zirkulationsleitung zu den Zapfstellen eingebaut werden. Zwar bedeutet das erst einmal einen finanziellen und installatorischen Mehraufwand Anderseits wäre der Einbau eines Wärmemengenzählers in die Zirkulationsleitung wegen der dabei rechtlich nicht vertretbaren Abrechnungsfähigkeit eine völlig überflüssige Investition.