Wie funktionieren Wasserzähler?
In den meisten Ein- und Mehrfamilienhäusern kommen heutzutage sogenannte Einstrahl-Flügelradzähler zum Einsatz. Im Gegensatz zu den Mehrstrahl-Flügelradzählern besitzen diese nur ein einzelnes Flügelrad, dass den Wasserzufluss durch den Wasseranschluss zum Haus misst. Flächendecken durchgesetzt haben sich dabei die wenig störungsanfälligen Trockenläufer, bei denen die Drehbewegung durch eine Magnetkupplung vom Flügelrad auf das Zählwerk übertragen wird.
So kommt das Zählwerk mit dem Leitungswasser gar nicht erst in Kontakt und er kann auch über längere Zeiträume nicht zu einer Veralgung des Schauglases (wie beim Nassläufer durchaus möglich) kommen. Wasserzähler werden üblicherweise vom Wasserversorger verplombt. Dies soll eine Sicherung gegenüber Manipulationsvorwürfen darstellen. Schließlich geht es beim festgestellten Wasserverbrauch letztlich um die Kosten, die dem Verbraucher für eine bestimmte Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt werden.
Verfügt ein Haus auch über einen fest installierten Anschluss für das Wässern der Gartenpflanzen (mit Zapfhahn-Zähler), so darf dieser Anschluss auch ausschließlich für diese Zwecke verwendet und nicht manipuliert werden. In manchen Kommunen gibt es nämlich entsprechende Vergünstigungen für die hierüber entnommenen Wassermengen.
Kalt- und Warmwasserzähler ganz einfach unterscheiden
Im Grunde genommen lassen sich Kalt- und Warmwasserzähler optisch relativ leicht unterscheiden: Während rund um die Messwertanzeige hinter dem Schauglas beim Kaltwasserzähler immer irgendeine Art von blauer Farbsymbolik vorhanden ist, gestaltet sich diese beim Warmwasserzähler in Rot. Eine ähnliche Farbsymbolik ist ja auch bei Wasserhähnen generell gebräuchlich.
Viele Privathäuser und insbesondere Einfamilienhäuser verfügen ohnehin ausschließlich über einen Kaltwasserzähler. Das ist dann der Fall, wenn das Brauchwasser erst im Eigenheim durch eine der folgenden Anlagen erwärmt wird:
- Ölheizung
- Wärmepumpe
- Solaranlage
- Gastherme
- Durchlauferhitzer
Warmwasserzähler sind dagegen in städtischen Gebieten üblich, wo auch das Warmwasser durch gut isolierte Leitungen von einem Fernwärme-Versorger geliefert wird.
Wichtige Bestimmungen für Kalt- und Warmwasserzähler
Grundsätzlich beginnt ab dem Ersteinbau oder Austausch eines Wasserzählers die Eichfrist zu laufen.
An einer Klebemarke ist üblicherweise der Zeitpunkt der letzten Eichung eines Wasserzählers ablesbar. Laut dem deutschen Eichgesetz müssen Warmwasserzähler alle 5 Jahre und Kaltwasserzähler alle 6 Jahre geeicht werden. Manchmal wird statt der Eichung auch einfach gleich das Gerät getauscht – die Kosten hierfür können Vermieter über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Dafür können Mieter allerdings auch Einspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung einlegen, wenn die Geräte nicht ordnungsgemäß geeicht wurden.
Da sich die beiden Zählerarten hinsichtlich ihrer Beschaffenheit leicht unterscheiden, dürfen Kaltwasserzähler nur bis zu einer Wassertemperatur von maximal 40 Grad Celsius verwendet werden. Für wärmeres Wasser ist zwingend die Verwendung eines entsprechend geeichten Warmwasserzählers vorgeschrieben.