Vorteile einer Waschküche
Waschküche und ein Trockenraum bringt für den Mieter den Vorteil, dass kein Platz im Badezimmers für die Aufstellung einer Waschmaschine benötigt wird. Wasserschäden bleiben Ihnen erspart und es gibt auch kein Schlauchgewirr an der Wand.
Ein geplatzter Schlauch oder ein nicht zugedrehter Wasserhahn richten in einer Waschküche wesentlich weniger Schaden an, denn es gibt meist einen Bodeneinlauf in der Waschküche.
Regeln für die Nutzung der Waschküche
Ist eine gemeinschaftliche Waschküche vorhanden, darf sie ein Mieter nutzen. Das gilt unabhängig davon, ob es im Mietvertrag verankert ist oder nicht. Im Mietvertrag kann aber eine Pflicht zur Aufstellung der eigenen Waschmaschine in der Waschküche gegeben sein.
Der Gebrauch der Waschküche ist mit Rechten und Pflichten verbunden und regelt meist auch, was in der Waschküche stehen darf und was nicht. Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter oder den Mietern untereinander sind sonst vorprogrammiert.
Was darf in der Waschküche stehen?
Erst einmal so viel vorab: Es gibt kein Gesetz, was sich in Waschküchen befinden darf und was nicht. Allerdings gibt es eine Hausordnung mit Regeln, die auch den Umgang mit den Gemeinschaftsräumen festlegt. Was darin steht, ist für die Benutzung der Waschküche bindend.
Prinzipiell darf aber alles, was mit dem Waschen zu tun hat, in die Waschküche mitgebracht werden. Dazu gehören Waschpulver, Weichspüler, Wäschestärke, Klammern und Wäscheleinen oder auch ein Wäschekorb.
Sind keine Ablagemöglichkeiten dafür vorhanden, kann der Mieter nicht einfach ohne Einwilligung des Vermieters oder der Mietergemeinschaft die Waschküche gestalten, wie er will oder einen Vorratsschrank neben seiner Waschmaschine platzieren.