Neue Normen für den Brandschutz
Gebäude, die weniger als 2,50 Meter von dem Nachbargrundstück entfernt errichtet werden oder an einem Reihenhaus, können nicht mehr mit einfachem Glas gebaut werden.
Das eigentlich Unangenehme, gerade für einen Wintergarten, ist die Tatsache, dass die Brandschutzwände von keinerlei Fenster oder Türen durchbrochen werden dürfen.
Feuerwiderstandsklasse für Glas
Wer dennoch gern Glas in die Brandschutzwände einbauen will, der muss meistens Glas mit der Feuerwiderstandsklasse F 90 einbauen. Das heißt, diese Verglasung hält einem Feuer für 90 Minuten stand. Das ist nicht nur teuer, sondern von der Konstruktion her oft schwierig, da dieses Glas schwerer ist.
Bestandsschutz für genehmigte Wintergärten
Hier kommt der glückliche Moment, in dem ein Bauherr, der sich die Mühe gemacht hat, eine Baugenehmigung zu beantragen, ganz vorn liegt. Wintergärten, die der heutigen Norm des Brandschutzes nicht genügen, haben einen Bestandsschutz, wenn sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden.
Vorsicht bei Änderungen oder Umbauten
Wer ein Haus kauft, an dem bereits ein Wintergarten errichtet wurde und diesen umbaut, kann unter Umständen die ursprüngliche Baugenehmigung zunichtemachen. Eine Brandschutzwand erkennt man schließlich nicht auf den ersten Blick.
Es ist also bei jedem Durchbruch durch bestehende Außenwände wichtig, sich vorher nach den Bedingungen für den Brandschutz zu erkundigen. Dies gilt nicht nur für den Wintergarten, sondern für alle Außenwände des Hauses.
Wichtige Aspekte beim Brandschutz im Wintergarten
- Abstand des Wintergartens von der Grundstücksgrenze
- Siedlungsart / Bebauungsplan
- Reihenhaus
- keinerlei Durchbruch in einer Brandschutzmauer
- ersatzweise Glas einer bestimmten vorgeschriebenen
- Feuerwiderstandsklasse