Bundesländer mit Genehmigungspflicht für Wintergärten
In vielen deutschen Bundesländern besteht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht für Anbauten am Haus – sowohl für beheizte als auch unbeheizte Wintergärten. Dies gilt (Änderungen der Bauordnungen vorbehalten) für die folgenden Bundesländer:
- Berlin
- Bayern
- Niedersachsen
- Saarland
- Hamburg
- Baden-Württemberg
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
Ähnlich verhält es sich mit der baurechtlichen Situation in Österreich. Auch dort benötigen Sie in der Regel eine amtliche Baugenehmigung, wenn Sie einen Wintergarten als Anbau an den Wohnraum Ihres Hauses errichten wollen. Die Erteilung einer solchen Baugenehmigung kann durchaus nur eine Formsache sein. Sie geht aber oft auch mit bestimmten baulichen und nachbarrechtlichen Verpflichtungen einher. Außerdem ist das Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung auch mit bestimmten Kosten verbunden.
Bundesländer mit Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
In den folgenden Bundesländern kann es (unter bestimmten Voraussetzungen) möglich sein, dass ein Kaltwintergarten auch ohne offiziell erteilte Baugenehmigung errichtet werden darf:
- Hessen
- Bremen
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz
- Thüringen
- Nordrhein-Westfalen
In diesen Bundesländern sind Kaltwintergärten (und manchmal auch beheizte Wintergärten) von einer Verfahrensfreistellung erfasst, wenn bestimmte Maximalgrößen nicht überschritten bzw. andere Auflagen wie Nachbarabstände eingehalten werden. Trotzdem kann eine Anzeigepflicht für das Bauverfahren auch ohne Genehmigungspflicht zum Tragen kommen. Da sich die einzelnen Regelungen in den Details stark unterscheiden und auch jederzeit ändern können, macht es absolut Sinn, verlässliche Informationen vor dem Beginn der konkreten Bauplanung bei der örtlich zuständigen Baubehörde einzuholen.
Ausnahmen und rechtliche Fallstricke
In manchen Regionen können Kaltwintergärten von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein, wenn sie nicht als Wohnraumerweiterung für das Wohngebäude dienen. Sind sie tatsächlich unbeheizt und werden frei im Garten stehend ohne speziellen Bodenaufbau wie eine Art Gewächshaus genutzt, können Kaltwintergärten oft ohne das übliche Prozedere einer Baugenehmigung errichtet werden.
Versuchen Sie aber nicht, einen Kaltwintergarten ohne Genehmigung zu errichten und erst später eine bauliche Verbindung zum Wohnraum herzustellen. Werden die Bauvorschriften auf diesem Wege zu umgehen versucht, kann dies Strafen oder mitunter auch eine Anordnung zum Abriss eines solchen Wintergartens nach sich ziehen.