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Wintergarten

Wintergarten in NRW: Baugenehmigungspflicht & Kosten

Von Johann Kellner | 19. Oktober 2024
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Johann Kellner
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johann Kellner, “Wintergarten in NRW: Baugenehmigungspflicht & Kosten”, Hausjournal.net, 19.10.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 24.06.2025, https://www.hausjournal.net/wintergarten-baugenehmigung-nrw

Ein Wintergarten erweitert Ihren Wohnraum und bringt Licht und Natur ins Haus. Doch welche baurechtlichen Vorgaben gelten in NRW, und worauf sollten Sie bei der Planung achten?

wintergarten-baugenehmigung-nrw

Benötige ich für meinen Wintergarten in NRW eine Baugenehmigung?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) hängt die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für einen Wintergarten von mehreren Faktoren ab. Beheizte Wintergärten sind stets genehmigungspflichtig, da sie strengen baurechtlichen Anforderungen unterliegen. Für unbeheizte Wintergärten, auch Kaltwintergärten genannt, entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigungspflicht:

  • Maximale Grundfläche: Der Wintergarten darf eine Brutto-Grundfläche von 30 m² nicht überschreiten, sofern das Gebäude in die Gebäudeklassen 1 bis 3 fällt.
  • Mindestabstand zur Nachbargrenze: Ein Mindestabstand von drei Metern zur nächsten Grundstücksgrenze muss eingehalten werden.
  • Eingeschossige Bauten: Für eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche bis 25 m² entfällt die Pflicht, eine Bauvorlage von einem berechtigten Entwurfsverfasser unterschreiben zu lassen.

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Es wird empfohlen, vor Baubeginn Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu halten, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den örtlichen Vorschriften entspricht.

Möglichkeiten für einen Wintergarten in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Optionen, einen Wintergarten zu realisieren. Diese hängen vom Wintergartentyp und den gesetzlichen Vorschriften ab.

  • Kaltwintergarten: Dieser ist unbeheizt und dient als Schutzraum für Pflanzen oder saisonal genutzter Wohnbereich. Kaltwintergärten können oft ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn bestimmte Kriterien wie Grundfläche und Abstände eingehalten werden.
  • Wohnwintergarten: Beheizt und ganzjährig nutzbar, erfordert dieser Typ eine Baugenehmigung und die Einhaltung umfassender Vorschriften hinsichtlich Wärmeschutz, Statik und Brandschutz.
  • Teilüberdachter Wintergarten: Auch als Terrassenüberdachung bekannt, bietet er eine geschützte Outdoor-Atmosphäre ohne vollständig geschlossene Seitenwände. Diese Variante kann teilweise ohne Baugenehmigung errichtet werden, muss jedoch Maßvorgaben erfüllen.

Jeder Wintergartentyp hat spezifische Vorteile und baurechtliche Anforderungen, die beachtet werden sollten. Kaltwintergärten sind ideal für Pflanzenliebhaber und saisonale Nutzung, während Wohnwintergärten ganzjährigen Komfort bieten. Eine teilüberdachte Variante erfordert meist weniger Genehmigungen, ist jedoch ebenfalls reguliert.

Voraussetzungen für einen genehmigungsfreien Wintergarten

Unter bestimmten Bedingungen können Sie in NRW einen Wintergarten ohne Baugenehmigung errichten:

  1. Maximale Brutto-Grundfläche: Der Wintergarten darf höchstens 30 m² groß sein, wenn das Hauptgebäude in die Gebäudeklassen 1 bis 3 fällt.
  2. Mindestabstand zur Nachbargrenze: Ein Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze ist einzuhalten.
  3. Unbeheizter Wintergarten: Der Wintergarten darf nicht beheizt werden, diese Regelung gilt für sogenannte Kaltwintergärten.
  4. Eingeschossigkeit: Eingeschossige Wintergärten bis 25 m² benötigen keine Bauvorlage von einem berechtigten Entwurfsverfasser.

Es ist ratsam, vor Beginn sicherzustellen, dass keine anderen rechtlichen Vorgaben verletzt werden. Eine Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde kann helfen, mögliche rechtliche Hürden zu umgehen.

Baugenehmigung für Ihren Wintergarten: Schritt für Schritt zum Ziel

Wenn Ihr Wintergarten genehmigungspflichtig ist, müssen Sie bei der zuständigen Baubehörde einen Bauantrag einreichen. Die wichtigsten Schritte sind:

Schritte zur Erlangung der Baugenehmigung

1. Vorbereitungsphase: Erstellen Sie einen baurechtlich anerkannten Lageplan Ihres Grundstücks im Maßstab 1:500.

2. Antragstellung: Reichen Sie den Bauantrag ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Behörde ein. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei:

  • Bauzeichnungen des Wintergartens
  • Zusätzliche Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, falls Änderungen am Wohnhaus nötig sind
  • Statische Berechnungen zur Tragfähigkeit und Sicherheit des Bauwerks
  • Detaillierte Baubeschreibung
  • Nachweise zum Wärmeschutz für beheizte Wintergärten
  • Gegebenenfalls die Einverständniserklärung der Nachbarn

3. Bearbeitungsphase: Nach Einreichung prüft die Behörde Ihren Antrag. Unvollständige Dokumente können die Bearbeitung verzögern.

4. Genehmigung und Bau: Nach Bewilligung erhalten Sie eine schriftliche Baugenehmigung, mit der Sie den Bau beginnen dürfen.

Anfallende Kosten

Die Gebühren für die Baugenehmigung in NRW sind von der Größe und Komplexität des Vorhabens abhängig. In der Regel betragen die Kosten etwa 5 % der gesamten Bausumme.

Worauf Sie bei der Planung Ihres Wintergartens unbedingt achten sollten

Bei der Planung Ihres Wintergartens sind neben der Baugenehmigung technische und funktionale Aspekte zu berücksichtigen:

Technische Anforderungen

  1. Fundament und Bauweise: Ein stabiles, wetterbeständiges Fundament ist entscheidend für die Langlebigkeit Ihres Wintergartens.
  2. Materialauswahl: Materialien wie Aluminium, Holz und Kunststoff haben unterschiedliche Vor- und Nachteile hinsichtlich Pflegeaufwand, Langlebigkeit und Isolation.
  3. Verglasung: Doppel- oder Dreifachverglasungen bieten besseren Wärmeschutz und reduzieren Wärmeverluste erheblich. Achten Sie dabei auf die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Komfort und Wohlbefinden

  1. Licht und Beschattung: Große Glasflächen sorgen für viel Tageslicht. Ein effektiver Sonnenschutz verhindert jedoch Überhitzung. Außenliegende Jalousien oder Sonnenschutzverglasungen sind hierfür ideal.
  2. Beheizung und Kühlung: Eine effiziente Heizlösung ist bei beheizten Wintergärten unerlässlich. Für den Sommer können Lüftungssysteme oder Klimaanlagen sinnvoll sein.
  3. Belüftung: Gute Luftzirkulation verhindert Kondensation und Schimmelbildung. Fenster, Belüftungsklappen oder automatisierte Lüftungssysteme sind hier hilfreich.

Zusätzliche Überlegungen

  1. Elektrische Installationen: Planen Sie Steckdosen, Lichtquellen und eventuell Internetanschlüsse vorab ein. Eine durchdachte Elektroplanung verbessert den Komfort erheblich.
  2. Nachbarschaft: Halten Sie die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken ein und holen Sie gegebenenfalls die Einverständniserklärung der Nachbarn ein.
  3. Zutritt und Übergänge: Barrierefreie, bequeme Übergänge zwischen Haus und Wintergarten erhöhen die Nutzerfreundlichkeit.

Ein gut geplanter Wintergarten bietet zusätzliche Wohnfläche und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Lassen Sie sich von Fachbetrieben und Architekten beraten, um sicherzustellen, dass alle baurechtlichen Vorgaben sowie Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen erfüllt werden.

Artikelbild: aberenyi/stock.adobe.com

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