Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
Pauschal kann auch ein Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes in NRW die Frage nach der Notwendigkeit einer Baugenehmigung nicht beantworten. In keinen Fall sollte jedoch ein Wintergarten ohne die vorherigen Erkundigungen errichtet werden.
Paragraf 65 nimmt bestimmte bauliche Maßnahmen aus
Im Paragrafen 65 werden viele unterschiedliche An- und Umbauten von der Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung ausgenommen. Dazu zählen hier auch bestimmt Wintergärten mit einer gewissen Größe.
Vorschriften einhalten ist schwer
Auch wenn die Baugenehmigung dank des Paragrafen 65 der Bauverordnung von Nordrhein-Westfalen vielleicht für einen bestimmten Wintergarten entfällt. Dennoch müssen aber alle Bauvorschriften, wie zum Beispiel eine ausreichende Dämmung bei einem beheizten Wintergarten oder die Vorschriften zum Brandschutz bei dem neuen Gebäude eingehalten werden.
Das ist für einen Laien ein nahezu unüberschaubares Gebiet. Wer also ohne einen Architekten oder einen vergleichbaren Profi einen Wintergarten selbst bauen möchte, sollte sich auf dem Bauamt umfassend erkundigen und im Zweifel lieber eine Baugenehmigung beantragen. Dann hat man später immer ein Dokument in Händen.
Baugenehmigung in NRW für den Wintergarten
Hier in Kürze die Fragen, die der Bauherr sich stellen sollte, bevor er mit dem Bau seines Wintergartens loslegt.
- Baugenehmigung nach Landesbauordnung NRW nötig?
- Welche Baubestimmungen sind einzuhalten?
- Sieht der Bebauungsplan in planungsrechtlicher Hinsicht noch Fallstricke vor?
Dabei ist egal, ob es sich um einen Wintergarten, einen Carport oder eine Garage handelt. Es darf kein weiteres festes Gebäude errichtet werden. Einzige Lösung dafür kann eventuell ein beweglicher Wintergarten in Form eines Wohnwagens oder dergleichen bestehen.