Wann wird der Wintergarten geplant und errichtet?
Zunächst einmal kann es mitunter einen Unterschied machen, wann der geplante Wintergarten errichtet werden soll. In diesem Sinne unterscheidet man zwischen einem direkt zusammen mit dem Wohnhaus errichteten Wintergarten und einem später wie ein Anlehnhaus zusätzlich angebauten Wintergarten.
Die genauen Vorschriften sind je nach Bundesland unterschiedlich
Spezifische Aussagen zum exakt einzuhaltenden Grenzabstand können an dieser Stelle nicht für alle Regionen pauschal wiedergegeben werden. Das liegt zunächst einmal daran, dass es in den einzelnen Bundesländern durchaus sehr unterschiedliche Regelungen zu dieser Rechtsmaterie gibt. Außerdem können bestimmte Gebäude wie Carports, Garagen und manchmal auch Wintergärten von den Regelungen der Grenzbebauung explizit ausgenommen sein.
Ganz grob lässt sich aber festhalten, dass bei der Errichtung von Wintergärten in vielen Fällen ein Mindestabstand von etwa 3 m einzuhalten sein wird. Die exakte Berechnung ergibt sich in vielen Regionen aber dadurch, dass die Gebäudehöhe bzw. die Höhe des geplanten Wintergarten-Anbaus mit einem speziellen Faktor multipliziert wird. Daraus ergibt sich dann der vorgeschriebene Grenzabstand für das geplante Bauprojekt.
Die bloße Zustimmung eines wohlwollenden Nachbarn sichert in solchen Fällen keine Rechtssicherheit zu. Das bedeutet, dass ein zu nahe bis an die Grundstücksgrenze gebauter Wintergarten im schlimmsten Fall auch Jahre später noch eine Aufforderung zum Rückbau durch die zuständige Behörde provozieren kann.
Bei Doppelhäusern ist die Grenzbebauung in der Regel eher unproblematisch
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Doppelhäusern eine Grenzbebauung ohne wesentlichen Grenzabstand möglich ist. Allerdings sollten Sie trotzdem die folgenden Punkte beachten:
- offizielle Genehmigung einholen
- Vorschriften des Brandschutzes beachten
- für entsprechenden Sichtschutz sorgen
Die sogenannte Baulast
Wenn es für die Realisierung Ihres Wintergartens keine andere Möglichkeit gibt, kann auf dem Grundstück Ihrer Nachbarn bei entsprechender Zustimmung unter Umständen eine Baulast eingetragen werden. Dies bedeutet, dass Sie einen geringeren Grenzabstand einhalten müssen. Dafür darf in einem bestimmten Bereich entlang der Grundstücksgrenze auf dem Nachbargrundstück aber nicht mehr gebaut werden.
Unterschiede zwischen beheizten und unbeheizten Wintergärten
Es kann für die Frage nach dem Grenzabstand einen bedeutsamen Unterschied machen, ob Sie einen kalten oder warmen Wintergarten errichten wollen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde.