Generell beim Bauamt nachfragen
Ein Gewächshaus zählt in den Bauvorschriften der Länder und Kommunen zu den festen und umbauten Bauwerken. Auch für zeitweise Montagen wie dem aufblasbaren Gewächshaus zum Überwintern kommen die Regelungen in vielen Fällen zur Anwendung. Das gilt auch für selbst gebaute Anlehngewächshäuser.
Wer ein Gewächshaus aufstellt, ist bezüglich Genehmigung und nachbarschaftlicher Akzeptanz von der Ausstattung Größe und Lage abhängig. Ein temporäres Modell nur zum Überwintern kann statt als festes Bauwerk auch anders bewertet werden:
- Fliegender Bau
- Lager
- Unterstand
- Zelt
Bei einem Gewächshaus muss immer auf die lokale Besonderheit des Aufstellorts geachtet werden. Nach dem Bekanntmachen kann behördlicherseits ein verfahrensfreier Aufbau genehmigt werden. Typische relevante Einflussfaktoren sind:
- Abstand zur Grundstücksgrenze
- Örtlicher Bebauungsplan
- Technische Ausstattung des Gewächshauses
- Größe
- Bodenbefestigung (Erde, Fundament, anderes Belag)
- Stabilität und Statik
- Isolation und Energieeffizienz bei Beheizung
- Be- und Entwässerungsysteme
Änderungen und Erweiterungen
Eine Baugenehmigung und das nachbarschaftliche Einverständnis bezieht sich immer nur auf die exakte Bauausführung, die bekannt gegeben und eingereicht wurde. Mit jedem Umbauen des Gewächshauses erlischt die vorhandene Genehmigung und muss neu beantragt werden. Folgende bauliche Eingriffe brauchen einen erneuten Genehmigungslauf:
- Installation einer Heizung
- Installation einer Belüftung
- Stabilisierende Konstruktionen wie das Verstärken von Gestängen, Pfosten und Trägern
- Änderungen in der Bodenbeschaffenheit und der Verankerung
Die Rechtslage ist relativ klar. Wenn eine Genehmigung erloschen ist, muss im Normalfall das Gewächshaus abgebaut werden. Nicht in allen Fällen ist die Aussage von Händlern und Herstellern verlässlich. Vor dem Kauf empfiehlt sich immer, mit den genauen Produktangaben eine Vorabanfrage bei der Baubehörde zu stellen und die Nachbarn zu befragen.