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Themenbereich: Fenster

Zwangsbelüftung für Fenster

Zwangsbelüftungen sind in Zeiten immer dichterer, energiesparender Bauweisen nicht mehr nur für Nutzbauten ein Thema, sondern auch für Wohngebäude. Für bestimmte Situationen sind sie eine sinnvolle Lösung zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung. Im Folgenden mehr über das Ob, Wann und Wie.

zwangsbelueftung-fenster
Eine Zwangsbelüftung am Fenster ist nur unter Umständen sinnvoll

Zwangsbelüftung im Fenster – ja oder nein?

Im Zuge der Energieeinsparverordnung EnEV sind Wohngebäude heute so auszuführen, dass so wenig Heizenergie wie möglich verschwendet wird. Nach §6 Abs. 1 müssen sie dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein. Im Abs. 2 von §6 wird festgelegt, dass dabei ein zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlicher Mindestluftwechsel sichergestellt werden muss.

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Dieser Mindestluftwechsel ist rechtsverbindlich nicht numerisch festgeschrieben. Vielmehr gibt es Empfehlungswerte von Fachleuten. Für eine wohngesunde Raumluftqualität wird meist ein Luftwechselraten-Miminum von 0,5 pro Stunde angesetzt. Das bedeutet, dass mindestens die Hälfte des individuellen Raumvolumens innerhalb einer Stunde ausgetauscht werden muss. Wenn nur der Feuchte- und damit auch der Schimmelbildungsschutz sichergestellt werden soll, reichen auch Wechselraten von 0,15 bis 0,2 pro Stunde.

Wie hoch die nötige Frischluftzufuhr in einem gedämmten Gebäude anzusetzen ist, hängt freilich neben dem Lüftungsziel auch von einigen bausituativen Faktoren ab. Etwa von folgenden:

  • Raumvolumen
  • Bewohneranzahl
  • herrschende Feuchte- und Schadstofflasten

Die DIN 1946-6 fordert für modern gedämmte Wohngebäude die Erstellung eines nutzerabhängigen Lüftungskonzeptes, das vom verantwortlichen Lüftungsplaner wie etwa dem Architekten oder einem Handwerker zu erstellen ist. Dabei sollen alle örtlichen und bewohnerabhängigen Faktoren mit einbezogen werden.

Um die nötigen Luftwechselrate und damit auch die Art und Kapazität einer Lüftungseinrichtung wie etwa eines Zwangsbelüftungssystem zu ermitteln, gibt es auf den Webseiten vieler Lüftungsvorrichtungsanbieter Berechnungsformeln und -tools.

Arten der Zwangsbelüftung

Lüftungskonzepte können sowohl in Form aktiver Lüftungssysteme realisiert werden, als auch in Form passiver Zwangsbelüftungen. Unter Zwangsbelüftungen im Sinne der EnEV-gerechten Wohngebäudebelüftung versteht man meist sogenannte Fensterfalzlüfter. Mit diesen ist eine bedarfsgerechte, DIN 1946-6-gerechte Belüftung recht einfach realisierbar.

Bei diesen Fensterfalzlüftern handelt es sich um Lamellenmodule, die anstelle eines herausgenommenen Dichtungsstücks in den Fensterfalz eingesetzt werden. Allein durch den natürlichen Luftdruckausgleich und thermische Ausgleichsvorgänge öffnen sie sich ohne Zutun der Bewohner und ermöglichen so einen stromlosen Luftaustausch im Wohnraum.

Je nachdem, wie die baulichen und wohnindividuellen Gegebenheiten aussehen, muss die Art, die Luftdurchlasskapazität und die Gesamtanzahl solcher Fensterfalzlüfter für das Wohngebäude angepasst werden. In aller Regel müssen in sämtlichen Fenstern Falzlüfter eingesetzt werden, um die nötige Luftwechselrate zu erreichen. Mit einem einzigen in einem Fenster wird hingegen kaum ein Effekt erzielt.

In Souterrainwohnungen bietet sich auch die Schachtbelüftung an, bei der über einen äußeren Seitenschacht am Fenster eine natürliche Sogwirkung stattfinden kann. Man mit einer Dachaufsatzlüftung, bei der ein kurzer Aufsatzschacht an der höchsten Stelle des Dachs installiert wird, kann man diesen Effekt verstärken.

Durch Querbelüftung mit Lüftungsöffnungen in Fenstern oder auch Wänden und Lüftungsgittern innerhalb des Wohngebäudes wird auch gerade in Kellerwohnungen ein guter Lüftungseffekt erreicht.

Caroline Strauss
Artikelbild: Mitch Shark/Shutterstock

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