Wer gibt den Abstand zwischen Gaube und Dachrand vor?
Die geltenden Regelungen zum Dachaufbau, zu den Abstandsvorgaben zwischen der Gaube und dem Nachbarn sowie zur Höhe und Größe der Dachgaube werden von der jeweiligen Bauordnung vorgeben. Diese unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, sodass Sie sich über örtliche Vorgaben informieren sollen.
In Bayern gilt zum Beispiel die Bayrische Bauordnung (BayBO), während in Nordrhein-Westfalen die Landesbauordnung BauO NRW als Planungsgrundlage verwendet werden muss. Üblicherweise gilt dort ein Mindestabstand von 1 m zwischen Gaube und Dachrand.
Gibt es einen maximalen Abstand zum Dachrand?
Ein maximaler Abstand ist zwar nicht festgeschrieben, ergibt sich aber in den meisten Fällen aus der Dachgröße und der Optik des Gebäudes. Je größer das Dach ist, desto weiter kann dieser Wert ausgelegt werden.
Welche Bedingungen gelten für die Dachgaube?
Je nach Platzierung und Größe der Gaube müssen Sie außerdem prüfen, ob eine vorherige Baugenehmigung notwendig ist. Üblicherweise sind Dachgauben verfahrensfrei, wenn sie im Zuge eines qualifizierten Bebauungsplans errichtet werden sollen. Auch hierfür kann es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgaben geben.
Prinzipiell muss die Abstandsfläche beachtet werden, die eine zu dichte Bebauung zum Nachbargrundstück verhindert. Dabei handelt es sich um die Fläche, die die Fassade – umgeklappt auf den Boden – rund um das Gebäude abdeckt.
Wie groß darf eine Gaube maximal sein?
Die maximale Größe einer Gaube ist nicht verbindlich festgelegt, da sie vom Umfang und Winkel der Dachfläche sowie von der Länge des Gebäudes abhängt. Solange der Abstand von mindestens 1 m zum Dachrand eingehalten wird, kann die Dachgaube nur von den Abstandsflächen und von gestalterischen Aspekten limitiert werden.
Denken Sie bei der Planung der Gaube daran, dass mitunter eine Anrechnung zur Wohnfläche möglich ist. Ab einer Höhe von 1 m zählt sie zu 50% zur Wohnfläche, ab 2 m sogar zu 100%.