Regional unterschiedliche Vorschriften
Der Dachausbau selbst ist in jedem Bundesland eine bauliche Veränderung und erfordert eine Baugenehmigung. Die meisten Bundesländer, wie zum Beispiel Hamburg, sind dafür aber mit dem vereinfachten Verfahren zufrieden.
Die Stadt Solingen sagt beispielsweise in ihrem Merkblatt zu Dachgauben, dass Gauben bis zu einer Gesamtbreite von weniger als der Hälfte der Gebäudewand unberücksichtigt bleiben. Dazu müssen diese Gauben aber gleichzeitig auch noch um mindestens die Außenwandstärke zurückspringen.
Wir könnten hier zwar für jedes Bundesland die Bedingungen aufführen. Doch leider ändern sich diese häufig und wie am Beispiel Solingen aufgeführt, hat zusätzlich noch jede Gemeinde unterschiedliche Bedingungen in Sachen Baugenehmigung für die Dachgaube.
Daher hilft nun einmal nur eine Anfrage beim örtlichen Bauamt, wenn man eine Dachgaube bauen lassen möchte.
Größe der Dachgaube entscheidend
Ob für den Bau einer Dachgaube allein eine Baugenehmigung oder ein vereinfachtes Verfahren notwendig ist, entscheidet die Größe der Gaube. In einigen Bundesländern ist bis zu einer bestimmten Größe gar keine Genehmigung erforderlich.
Die Hamburger Bauordnung wiederum besagt, dass die Dachgaube nicht größer sein darf als ein Drittel der Dachfläche einer Gebäudeseite. Ist eine größere Gaube geplant, wird sie genehmigungspflichtig.
Ablehnungen möglich
Wenn Siedlungen ein einheitliches Bild geben sollen und darin keine Gauben vorgesehen sind, kann es unter Umständen ganz verboten sein, eine Dachgaube einzusetzen.
Daher ist es immer wichtig, bereits in der ersten Planungsphase beim Bauamt nachzufragen und dann eine Bauvoranfrage zu stellen. Derartige Gestaltungssatzungen sind häufig nur örtlich bekannt beim zuständigen Bauamt.
Darum kann selbst ein professioneller Handwerker sie nicht für jede Straße und Siedlung im Umland kennen. Dies sind jeweils Einzelfälle, die nicht in dem allgemeinen Gesetzestext der Bauvorschriften festgehalten sind.
Sollte keine Genehmigung erforderlich sein, lassen Sie sich diese Aussage schriftlich bestätigen. Dies ist auch wichtig, wenn das Haus später einmal verkauft werden soll.