Die Attika wird unter dem Fachbegriff Dachrandabdeckung geregelt
Eine Attika als Dachumrandung ist eine Form der Dachrandabdeckung, zu der es die Alternative des Profils für den Dachrand gibt. Das Profil, oft aufgekantetes Blech, findet sich oft auf Garagen. Die Bezeichnung Attika ist hier unpräzise, es handelt sich eher um ein Gesims.
Da Dach und Fassade von der Attika berührt werden, umfassen die Regeln beide Gewerke. Für die Ausführung in der Höhe und alle relevanten Maße einer Attika finden sich unter folgenden Normen und Regelwerken Vorgaben:
- DIN 18195 zu Bauwerksabdichtungen
- DIN 18336 zu Abdichtungsarbeiten
- DIN 18338 zu Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
- DIN 18339 zu Klempnerarbeiten
- DIN 18531 zu Abdichtungen von Dächern
- Regeln in der jeweiligen Landesbauordnung
Mindesthöhe entsteht aus Mindestabdichtungshöhe
Bei der Planung und Bauen einer Attika auf einem Flachdach müssen folgende Details beachtet und bedacht werden, um die genehmigungsfähige Mindesthöhe zu ermitteln:
- Bei Dachneigung bis fünf Prozent Mindestabdichtungshöhe von zehn Zentimetern
- Bei Dachneigung über fünf Prozent Mindestabdichtungshöhe von fünf Zentimetern
Als Bemessungsgrundlage gilt die oberste Befestigungsschicht auf dem Dach (Erde, Kies, Sand).
Die Höhe einer Attika, die als Sturzschutz dient
Wenn eine Attika einen begehbaren Raum umschließt wie einen Dachgarten, eine Dachterrasse oder einen Balkon, greifen die gesetzlichen Vorschriften zu den Umwehrungshöhen für Geländer. Die Mindesthöhen hängen von der Absturzhöhe und Gebäudeart ab:
- Bei Absturzhöhe bis zwölf Meter auf Privathäusern braucht die Attika neunzig Zentimeter
- Bei Absturzhöhe über zwölf Meter muss die Attika 1,10 Meter hoch sein
- An Arbeitsstätten bis zwölf Meter Absturzhöhe muss die Attika einen Meter hoch sein
- An Arbeitsstätten mit über zwölf Meter Absturzhöhe muss die Attika 1,10 Meter messen