Einige Detailmaße bestimmen Mindestwerte
Als Dachrandabschlüsse können Attiken oder Profile montiert werden. Vor allem auf einer Garage wird ein flacheres Profil oft einer höheren Attika vorgezogen. Für alle Abschlüsse gelten einige Maßvorgaben, um das Dach und die Fassade zu schützen und die Funktion zu gewährleisten.
Bei der Attika als Dachumrandung kommt es auch auf die Bauausführung und die verwendeten Werkstoffe an. Bei Spenglergewerken aus Blech müssen Überlappungen eingehalten werden. Die Abdeckung muss durch einen Mindestüberstand die Fassade vor Wasser schützen. Die nach innen zum Dach hin gerichtete Neigung sorgt für den kontrollierten Wasserablauf.
Einfluss von Materialien
Ein Dachrandabschluss aus Profilblech muss mindestens fünf Zentimeter über die obere Fassadenkante ragen. Bei Gebäudehöhen ab acht Meter sind acht Zentimeter vorgegeben. Die Tropfkanten beziehungsweise Überstände der Abdeckung einer Attika müssen zwei bis vier Zentimeter über die Krone hinausragen und überstehen.
Über verputzten Fassaden muss immer ein Mindestüberstand der Tropfkante von vier Zentimetern realisiert werden. Wird Kupfer verbaut, sind mindestens fünf Zentimeter vorgegeben. Der Abstand der einzelnen Montagehalterungen richtet sich nach der Höhe des Gebäudes und der Größe der Attika.
Abdichtungen und Höhe
Die Mindesthöhe einer Attika folgt aus dem Aufbau des Daches. Ab dem obersten Niveau der Dachfläche (Bitumen, Erde, Fliesen, Kies, Sand) sind folgende Maße für die Abdichtungen vorgeschrieben:
- Bei Dachneigungen bis fünf Prozent mindestens zehn Zentimeter
- Bei größeren Dachneigungen mindestens fünf Zentimeter
Beim Bauen einer Attika entscheidet die Dachbeschaffenheit über die Gesamthöhe. Wenn ein fünf Prozent geneigtes Dach mit einer fünf Zentimeter dicken Kiesschicht aufgeschüttet wird, muss die Attika mindestens zehn Zentimeter hoch sein.