Das Honorar ist begrenzt
Für Sie als Bauherren ist es wichtig, dass die Kosten des Architekten jederzeit nachvollziehbar sind. Dabei hilft Ihnen die Honorartabelle des HOAI ( Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen ). Das Honorar Ihres Architekten berechnet sich dabei aus zwei Faktoren: Den Ersten stellt die Komplexität des Bauvorhabens dar, das in fünf Stufen unterteilt ist. Das Einfamilienhaus liegt in Stufe 3, Stufe 5 wäre ein hochgradig komplexes Bauwerk wie etwa eine Chemiefabrik.
Innerhalb dieser Stufe wird dann noch in verschiedene, des Aufwandes abhängiger Honorarstufen unterschieden; schließlich ist nicht jedes Einfamilienhaus in der Aufwändigkeit gleich. Das heißt also: Jeder Architekt ist an diese Ordnung gebunden und darf die Höhe des festgelegten Honorars nicht überschreiten; ein klarer Vorteil bei Ihrer Kostenplanung.
Das Beispielprojekt
Unser Einfamilienhaus kostet insgesamt etwa 280.000 Euro. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Architektenkosten in den jeweiligen Leistungsphasen. Ein gängiger Richtwert besagt, dass die Kosten für den Architekten etwa 10 % der Gesamtkosten betragen; in unserem Beispiel etwas weniger.
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
1. Grundlagenermittlung ( was möchten Sie bauen? ) | 500,00 EUR |
2. Vorplanung | 1.500,00 EUR |
3. Planung des Entwurfs | 2.500,00 EUR |
4. Planung der Baugenehmigung | 1.500,00 EUR |
5. Ausführungsplanung ( wie soll der Bau ablaufen ) | 5.500,00 EUR |
6. Vorbereitung der Vergabe | 2.500,00 EUR |
7. Überwachung des Baus | 7.500,00 EUR |
8. Abschließende Dokumentation | 500,00 EUR |
Gesamt | 22.000 EUR |