Welche Gegenstände dürfen im Hausanschlussraum abgestellt werden?
Für den Technikraum im Haus oder außerhalb des Hauses gelten strenge Vorschriften für das Abstellen von Gegenständen. Wenn Sie den Technikraum in Ihrem Haus auch als Abstellraum nutzen möchten, sollten Sie Folgendes beachten.
- keine brennbaren Gegenstände lagern
- Anschlussleitung und Wasseruhr zugänglich halten
- Eingangsbereich freihalten
- Feuerlöscher griffbereit aufstellen/anbringen
Fahrräder oder andere nicht brennbare Gegenstände können im Hausanschlussraum abgestellt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Zugang zur Anschlussleitung und zu den Zählern nicht versperrt ist. In Mehrfamilienhäusern entscheidet der Verwalter darüber, was erlaubt ist.
Worauf ist beim Abstellen im Hausanschlussraum zu achten?
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Hausanschlüsse nicht zugestellt werden dürfen. Es gibt konkrete Vorschriften, was in einem Hausanschlussraum im Keller oder anderswo im Haus gelagert werden darf. Neben der Tatsache, dass generell keine brennbaren Gegenstände im Hausanschlussraum gelagert werden dürfen, spielen auch der Bodenbelag und die Wandgestaltung eine wichtige Rolle. In Hausanschlussräumen ist darauf zu achten, dass alle Zugänge zu den Armaturen frei sind und auch beim Bodenbelag keine leicht brennbaren Materialien verwendet werden.
Was gilt, wenn der Technikraum außerhalb des Hauses ist?
Befindet sich der Technikraum außerhalb des Hauses, ändert sich an den Grundregeln nichts. Auch in diesem Fall ist es wichtig, die Zugänge frei zu halten und keine brennbaren Gegenstände abzustellen. Achten Sie immer darauf, dass Sie oder ein Fachmann ungehindert an die Anschlüsse gelangen können. Ist der Technikraum sehr klein, sollten Sie ihn auf keinen Fall als zusätzlichen Abstellraum betrachten und Fahrräder oder andere Gegenstände dort abstellen. Anderenfalls kann es im Ernstfall zu Problemen und versicherungsrechtlichen Schwierigkeiten kommen.