Gerade ein Balkon ist oft zugig und windig
Aufgrund der besonderen Lage, nämlich hoch und an einer Hausfassade, können Balkone bezüglich des Windaufkommens in einer besonders exponierten Lage sein. Dabei geht es meist nicht um solche Kleinigkeiten wie die hochgewehte Tischdecke oder die Asche, die ständig aus dem Aschenbecher geblasen wird. Es kann ziemlich lästig und unangenehm sein, wenn dauernd oder häufig starke Zugluft vorherrscht.
Ein Windschutz für den Balkon ist dann ein Muss
Ein Windschutz für Ihren Balkon schafft hier Abhilfe. Doch können Sie nicht unbedingt jede Art von Windschutz nach Ihren Vorstellungen am Balkon anbringen. Das hängt von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren ab:
- baurechtliche Situation (ein Windschutz kann eine Veränderung der Bausubstanz bzw. der Fassade darstellen)
- Auflagen durch Vermieter, Haus- oder Eigentümerverwaltung (Wahrung einer einheitlichen Fassade)
- Berücksichtigung der eigenen, individuellen Situation
- weitere Aufgaben, die der Windschutz gegebenenfalls erfüllen soll
- Befestigungsmöglichkeiten großer Windschutzflächen, wenn starke Winde vorherrschen können
Baurechtliche Auflagen und Gesetze zum Balkon-Windschutz
Die baurechtlichen Auflagen müssen als erstes überprüft werden. Je nachdem, wie Ihr Windschutz für den Balkon ausfällt, kann die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem Sie leben, darüber Auskunft geben. Aber auch auf Kommunenebene kann es besondere Auflagen geben, die dem Bebauungsplan zu entnehmen sind.
Vermieter, Haus- und Eigentümerverwaltungen und ihre Ansichten
Dazu kommen Auflagen des Vermieters, einer Haus- oder Eigentümerverwaltung. Oft entscheidet beispielsweise eine Eigentümergemeinschaft mehrheitlich, wie eine Fassade aussehen muss oder wie bauliche Maßnahmen wie ein Windschutz für den Balkon umgesetzt werden dürfen.
Oft sind nur bestimmte Auflagen zu erfüllen
Das kann bedeuten, dass beispielsweise ein Wind- oder Sichtschutz für den Balkon ohne bohren angebracht werden muss. Aber auch in Bezug auf die Materialien, Farben oder den Umfang eines Windschutzes kann es Auflagen und Vorschriften geben. Daran müssen Sie sich dann als Wohnungseigentümer wie auch als Mieter halten.
Wenn der Balkon-Windschutz nicht nur gegen Wind schützen soll
Sind diese Fragen geklärt, geht es darum, welche weiteren Anforderungen an den Balkon-Windschutz gestellt werden. Soll es eventuell gleichzeitig ein Sichtschutz für den Balkon sein? Aber auch ein wärmedämmender oder schattenspendender Effekt für die Räume dahinter kann angestrebt werden. Ebenso kann es gewünscht sein, dass der Windschutz nur heftigen Wind abhalten soll, aber trotzdem noch für frische Luftzufuhr sorgen kann.
Was ist ein für die Bewohner geeigneter Balkon-Windschutz?
Als Windschutz kommen nach der Beantwortung dieser Fragen unterschiedliche Windschutz-Optionen in die engere Auswahl. Bei einigen dieser Möglichkeiten muss aber auch Ihre persönliche Situation sowie die Position des Balkons berücksichtigt werden. Sind Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen oft wochenlang nicht zuhause, sind Pflanzen sicherlich die falsche Wahl. Sie müssen den Pflegeaufwand für einen natürlichen Windschutz aus pflanzen bedenken.
Das richtige Material
Aber auch eine Nordseite oder ein besonders sonniger als auch schattiger Balkon gestattet nicht zwingend jede Pflanze, die Sie sich als Windschutz vorstellen. Wenn Sie zudem wenig Zeit haben oder handwerklich vielleicht weniger versiert sind, streben Sie vielleicht eine dauerhaft nahezu wartungsfreie Installation an. Also zum Beispiel aus Kunststoff statt Holz. Schließlich müssen Sie einen Wind- oder Sichtschutz wie einenHolzbalkon regelmäßig streichen.