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Themenbereich: Sichtschutz

Die Balkontrennwand

Balkontrennwand

Die Balkontrennwand

Explizit in Städten stellt ein Balkon den einzigen Rückzugspunkt für viele Menschen dar, etwas Natur zu verspüren. Schnell fühlt man sich auf einem Balkon in seiner prominenten Lage aber auch beobachtet. Abhilfe schafft hier beispielsweise zum Nachbarn ein seitlicher Sichtschutz in Form einer Balkontrennwand. Doch können Sie eine Balkontrennwand nicht ohne Weiteres errichten.

Der seitliche Sicht- und Windschutz durch eine Balkontrennwand

Viele Balkone gerade in Gebäuden mit zahlreichen Wohneinheiten sind so konzipiert, dass Ihnen der Balkonnachbar förmlich auf den Teller schauen kann. Das ist natürlich nicht unbedingt eine Situation, die den Erholungsfaktor auf einem Balkon verbessert. Schnell kommt die Idee, den seitlichen Balkonsichtschutz in Form einer Balkontrennwand umzusetzen.

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Eine Balkontrennwand kann nicht ohne Weiteres umgesetzt werden

Jedoch sollten Sie keinesfalls sofort mit der Umsetzung beginnen. Es gibt zahlreiche Aspekte, die zuvor unbedingt geklärt bzw. hinterfragt werden müssen. Das betrifft insbesondere:

  • baurechtliche und baugesetzliche Vorschriften und Auflagen
  • Auflagen seitens Vermieter, Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft
  • Zustimmung des Nachbarn

Baurechtliche Situation

Baurechtlich sind unterschiedliche Gesetzesvorlagen zu berücksichtigen. Neben dem bundesweiten Gesetzten betrifft das die für das jeweilige Bundesland geltende Landesbauordnung, aber auch den kommunalen Bebauungsplan. Schließlich kann das Anbringen einer Balkontrennwand eine Veränderung der Bausubstanz bzw. der Fassade bedeuten.

Vorgaben durch Vermieter oder Hausverwaltung

In diesem Zusammenhang müssen Sie aber auch etwaige Vorschriften durch den Vermieter, die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft berücksichtigen. Um eine einheitliche und ordentliche Fassade zu gewährleisten, kann es hier verschiedene Auflagen und Vorgaben geben.

Der Nachbar hat selbst bei Eigentumswohnungen ein Mitspracherecht

Am meisten überraschend dürfte wohl aber für die meisten Menschen sein, dass selbst der Nachbar beim Aufstellen einer Balkontrennwand um sein Einverständnis gebeten werden muss. Das ist nicht nur auf angemietete Objekte mit Balkon anwendbar, sondern ebenso auf Wohneigentum. 2008 sprach beispielsweise das Landgericht in Itzehoe ein entsprechendes Urteil.

Nachbarn sind entsprechend durch Urteile gestärkt

Dabei gingen die Richter davon aus, dass ein Balkon, der zunächst ohne Balkontrennwände errichtet wurde, eine optische Großzügigkeit böte. Anders ausgedrückt heißt das, der Nachbar kann sich dadurch eingeschränkt fühlen, da er nun plötzlich auf seinem Balkon diese Großzügigkeit zum Beispiel in Form einer herrlichen Rundumaussicht nicht mehr genießen kann.

Einverständnis des Nachbarn zur Balkontrennwand

Daher sollten Sie sich unbedingt auch mit Ihrem Nachbarn darüber unterhalten und ein entsprechendes Einverständnis einfordern. Die Einverständniserklärung sollten Sie sich jedoch immer schriftlich geben lassen, um später einen Rechtsstreit auf jeden Fall ausschließen zu können.

Eventuelle Alternativen, die der Nachbar auch akzeptieren kann

Eventuell können Sie sich mit Ihrem Nachbarn auch auf Alternativen einigen. Vor allem dann, wenn die Balkontrennwand mehr als Windschutz als Sichtschutz eingesetzt wird. Dann könnten Sie sich mit Ihrem Nachbarn zum Beispiel auf einen Balkon-Windschutz aus Glas oder Plexiglas einigen.

Tipps & Tricks
Haben Sie einen Balkon, der mit einem großzügig offenen Geländer ausgestattet ist, können Sie einen Sichtschutz vor dem Balkongeländer (an der Innenseite) anbringen. Bis zur Brüstungs- oder Geländerhöhe kann Ihnen ein Sichtschutz nicht verwehrt werden. Das gilt gerade dann, wenn Sie den Balkon-Sichtschutz ohne bohren anbringen.

Autor: Tom Hess
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