Wie wird die Bauabnahme im Neubau vorbereitet?
Idealerweise wird das Verfahren bei der Bauabnahme bereits im Bauvertrag geregelt. Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Frist für den Abnahmetermin
- Art und Umfang des Abnahmeprotokolls (keine vorformulierten Muster verwenden)
- Aufforderung zur Abnahme an den Auftragnehmer
- Gegebenenfalls besondere Vereinbarungen über äußere Umständen (Witterung)
- Beteiligte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Sachverständige)
- Gegebenenfalls Festlegung des Protokollführers (idealerweise eine Vertrauensperson des Bauherrn)
- Bereitstellung der erforderlichen Datenblätter und technischen Unterlagen für den Bauherrn
- Festlegung einer Vertragsstrafe für Verzögerungen und Terminüberschreitungen durch den Bauunternehmer
Wer nimmt an der Bauabnahme im Neubau teil?
An der Baubegehung und der Übergabe nehmen folgende Personen teil:
- Bauherr(en)
- Bauunternehmer
- Bauleiter
- Gegebenenfalls Architekt
- Gegebenenfalls Vertrauensperson des Bauherrn
- Gegebenenfalls Bausachverständiger
- Gegebenenfalls Vereinbarung über die Abnahme von Teilleistungen
Was passiert bei Mängeln bei der Bauabnahme vom Neubau?
Wird ein Baumangel festgestellt, muss die Art und Weise der Mängelbeseitigung schriftlich festgelegt werden. Setzt der Bauunternehmer eine Abnahmefrist, muss der Bauherr die Abnahme ausdrücklich und schriftlich die Bauabnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern. Wird eine Bauabnahme trotz Mängeln beendet, so ist die Mängelbeseitigung nach Art und Erledigungstermin festzuhalten. Für den Fall der Nichterfüllung ist eine entsprechende Vertragsstrafe festzulegen. Wesentliche und unwesentliche Mängel sind als solche zu klassifizieren.
Kann man vor der Bauabnahme in den Neubau einziehen?
Grundsätzlich ist der Einzug in einen Neubau vor der Bauabnahme möglich. Das Unterlassen von Mängelanzeigen kann zu einer sogenannten konkludenten Abnahme führen. Sie ergibt sich aus der Schlussfolgerung, dass bei der Nutzung eines Neubaus nicht gerügte Mängel stillschweigend akzeptiert werden. Gleiches gilt für die vollständige Bezahlung aller Bauleistungen vor der Abnahme, die rechtlich als Zustimmung und damit als konkludente Bauabnahme gewertet werden kann.
Ist eine Bauabnahme im Neubau Pflicht?
Eine Bauabnahme ist nicht zwingend vorgeschrieben, beweist aber im Streitfall die Einzelheiten und den Umfang der rechtlich relevanten Ausführungsbedingungen des Bauvertrages. Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ohne ein von beiden Parteien gegengezeichnetes Abnahmeprotokoll werden im Streitfall Duldung und Stillschweigen als schwammige Entscheidungsgrundlagen herangezogen.