Bauvoranfrage mit oder ohne Formular
Eine Bauvoranfrage kann grundsätzlich jeder stellen, der mit einem Bauprojekt liebäugelt. Dazu brauchen Sie weder einen baugewerblichen Beruf zu haben, noch Grundstücksbesitzer zu sein. Noch nicht einmal ein Formular brauchen Sie auszufüllen – Sie können die Anfrage auch formlos bei Ihrer örtlich zuständigen Baubehörde stellen. Das empfiehlt sich allerdings nur bei einer noch vagen Projektidee. Wer schon sicher mit seinem Bauvorhaben ist, sollte die förmliche Variante ins Auge fassen.
Was erwartet mich, wenn ich eine förmliche Bauvoranfrage ausfüllen muss?
Das ist teilweise je nach Bundesland und Kreis unterschiedlich. Manche Baubehörden bieten eigene Formulare zum Ausfüllen direkt auf ihrer Internetseite an, manche nicht. In dem Fall können Sie aber auf den „Antrag auf Bauvorbescheid“ zurückgreifen, den das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur zum Download zur Verfügung stellt.
Hierin werden folgende Dinge abgefragt:
- Daten des (künftigen) Bauherrn und des Grundstücks
- Art des Bauvorhabens
- Daten des Entwurfsverfasser
- Angaben über bautechnische Vorlagen
- Anlagen
Daten des (künftigen) Bauherrn und des Grundstücks
Hier sind nur Name und Adresse des (künftigen) Bauherrn anzugeben. Bauherr ist immer, wer die (künftige) Verfügungsgewalt über das betreffende Grundstück hat, also in der Regel der/die GrundstücksbesitzerIn. Zum Baugrundstück werden die Gemeinde, in der es sich befindet und die Adresse inklusive Gemarkungsbezeichnung und Flurstücknummer abgefragt.
Art des Bauvorhabens
Hier wird angegeben, ob es sich um eine Neuerrichtung, um einen Umbau oder eine Nutzungänderung handeln soll. Eine weitere, selbst formulierte Möglichkeit wird Ihnen hier offengehalten. Auch zu klärende Einzelfragen können/sollten hier präzisiert werden.
Entwurfsverfasser
Vom Entwurfsverfasser, also dem Entwerfer des Bauprojekts (in der Regel ein Architekt, in jedem Fall aber jemand, der nach der Landesbauordnung bauvorlagebefugt ist) müssen ebenfalls mindestens Name und Anschrift angegeben werden.
Bautechnische Vorlagen
Hier muss jemand eingetragen werden, der nach der Landesbauordnung zur Erstellung eines Standardsicherheitsnachweises befugt ist und beurteilen kann, ob das Bauvorhaben einer bautechnischen Prüfung bedarf.
Anlagen
Beigefügt werden müssen Anlagen in teils mehrfacher Ausführung:
- Lageplan
- Bauzeichnung und -beschreibung
- Ausführungen zu Feuerungsanlagen, gewerblichen Anlagen und Grundstücksentwässerung
- bautechnische Nachweise
- separate Ernennung eines Bauleiters
- statistische Erhebungsbögen