Baugenehmigung beantragen
Gartenhäuser gelten in der Regel als untergeordnete Gebäude. Sie können jedoch die Aufmerksamkeit der Baubehörde auf sich ziehen, wenn sich Nachbarn durch das Gartenhaus gestört oder in ihrer Sicht über die Gartensparte eingeschränkt fühlen. Auch wenn eine Baugenehmigung nur für Häuser außerhalb des Bebauungsplanes und ab einer Größe von 75 m³ erforderlich ist, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit der Bauaufsicht und kann verhindern, dass später ein Rückbau erfolgen muss. Auch der Zweck der Errichtung von Gartenhäusern ist ein wichtiger Aspekt bei der Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. So ist es z.B. verboten, das Gartenhaus ganzjährig zu bewohnen und als Wohnadresse anzugeben. Hier sind insbesondere in Bayern keine Ausnahmen und Abweichungen vom Gesetz möglich und es macht sich strafbar, wer das Gartenhaus widerrechtlich als Hauptwohnsitz nutzt.
Warum die Baugenehmigung Vorteile bringt
Selbst mit den friedlichsten Gartennachbarn kann es zum Zerwürfnis kommen, wenn ihnen das errichtete Gartenhaus zu nahe an ihr Grundstück oder ihr Gartenhaus heranreicht. Haben Sie sich jedoch mit einer erteilten Genehmigung abgesichert, sind Sie rechtlich im Vorteil. Auch für die Dachkonstruktion gibt es vor allem in den schneereichen Gebieten Bayerns zahlreiche Vorschriften, auf deren Einhaltung großer Wert gelegt werden sollte. Hier dürfen selbst bei Gartenhäusern nur Spitzdächer und keine Flachdächer gebaut werden.