Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Bayern
Soll in Bayern ein Gartenhaus errichtet werden, lohnt sich die Kontaktaufnahme zum örtlichen Bauamt immer. Auch wenn im Bebauungsplan enthaltene Grundstücke in Bayern sogar mit einem 75m³ großen Gartenhaus bestückt werden können, gelten in deren Höhe und Bauweise besondere Regelungen. Die Grundfläche laut Bebauungsplan bezieht sich auf ein Gartenhaus, welches im Stil der anderen Gartenhäuser in der Anlage, sowie in eingeschossiger Höhe errichtet wurde.
Lieber nach einer Baugenehmigung fragen
Gartenhäuser zählen in der Regel als untergeordnete Gebäude. Doch können sie in den außerordentlichen Blickfang der Baubehörde geraten, fühlen sich Nachbarn vom Gartenhaus gestört und in ihrer Weitsicht über die Gartensparte eingeschränkt. Auch wenn die Baugenehmigung nur für Häuser außerhalb des Bebauungsplans und mit einer Größe über 75m³ benötigt wird, lohnt sich die Kontaktaufnahme zur Bauaufsicht und kann verhindern, dass ein nachträglicher Rückbau erfolgen muss. Auch der Zweck der Errichtung von Gartenhäusern ist ein wichtiger Aspekt in der Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. So ist es Gartenbesitzern beispielsweise verboten, das ganze Jahr über im Gartenhaus zu residieren und es als Wohnadresse anzugeben. Hier sind gerade in Bayern keine Ausnahmen und Abweichungen von der Gesetzgebung möglich und es macht sich strafbar, wer das Gartenhaus widerrechtlich nutzt und als Hauptwohnsitz wählt.
Warum die Baugenehmigung Vorteile bringt
Selbst mit den friedlichsten Gartennachbarn kann es zum Bruch kommen, finden sie das erbaute Gartenhaus zu nah an ihrem Grundstück oder ihrem Haus im Garten. Hat sich der Bauherr mit einer erteilten Genehmigung abgesichert, befindet er sich im juristisch betrachteten Vorteil. Auch zur Dachkonstruktion gibt es vor allem in schneereichen Gebieten Bayerns zahlreiche Vorschriften, auf deren Einhaltung großer Wert gelegt werden sollte. Hier dürfen auch beim Gartenhaus nur Spitzdächer, nicht aber Flachdächer gebaut werden.