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Gartenhaus

Gartenhaus Baugenehmigung Bayern: Das müssen Sie wissen

Von Johann Kellner | 9. November 2024
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Johann Kellner
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johann Kellner, “Gartenhaus Baugenehmigung Bayern: Das müssen Sie wissen”, Hausjournal.net, 09.11.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 19.05.2025, https://www.hausjournal.net/gartenhaus-baugenehmigung-bayern

Die Größe Ihres Gartenhauses ist entscheidend dafür, ob in Bayern eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um baurechtliche Vorgaben und gibt Ihnen praktische Tipps für Ihr Gartenhaus-Projekt.

gartenhaus-baugenehmigung-bayern

Benötige ich für mein Gartenhaus in Bayern eine Baugenehmigung?

Ob Sie für Ihr Gartenhaus in Bayern eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Größe des Gartenhauses und dem Standort. Kleine Gartenhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden.

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Wann ist keine Baugenehmigung erforderlich?

  • Brutto-Raumvolumen: Ein Gartenhaus im Innenbereich (innerhalb von Ortschaften) mit bis zu 75 Kubikmetern Brutto-Raumvolumen benötigt in der Regel keine Baugenehmigung.
  • Nutzung: Das Gartenhaus darf nicht zum dauerhaften Wohnen oder als Aufenthaltsraum genutzt werden. Sanitäranlagen wie Toiletten oder Duschen sind nicht gestattet.

Wichtige Einschränkungen:

  • Außenbereich: Ein Gartenhaus im Außenbereich erfordert grundsätzlich eine Baugenehmigung, unabhängig von der Größe.
  • Bebauungsplan: Ihr Gartenhaus muss mit dem Bebauungsplan Ihres Grundstücks übereinstimmen. Der Bebauungsplan kann spezifische Vorschriften zu Größe, Höhe und Dachform des Gartenhauses enthalten.
  • Nachbarschaftsrecht: Auch bei genehmigungsfreien Gartenhäusern müssen die Grenzabstände zu benachbarten Grundstücken eingehalten werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Gartenhaus ohne Baugenehmigung: Möglichkeiten in Bayern

In Bayern können Sie ein Gartenhaus unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichten, hauptsächliches Kriterium ist das Brutto-Raumvolumen. Hier sind einige genehmigungsfreie Optionen:

  1. Geräteschuppen: Ein einfacher Geräteschuppen bietet Platz für Gartengeräte, Rasenmäher oder Werkzeuge. Ein Flach- oder Pultdach ist besonders praktisch.
  2. Kleines Gartenhaus: Ein kleines Gartenhaus kann als Hobbyraum, Lager für Gartenmöbel oder als Wetterschutz genutzt werden, solange es unter 75 Kubikmetern bleibt.
  3. Unterstand: Ein Unterstand oder Pavillon bietet Schutz vor Regen und Sonne. Achten Sie darauf, dass keine sanitären Anlagen installiert werden.

Hinweise bei genehmigungsfreien Gartenhäusern:

  • Das Gartenhaus darf nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt werden.
  • Sanitärtechnische Einrichtungen wie Toiletten oder Duschen dürfen nicht eingebaut sein.
  • Auch kleine Details wie die mittlere Wandhöhe und die Grundfläche müssen beachtet werden. Ein Gartenhaus darf maximal eine mittlere Wandhöhe von drei Metern haben.
  • Die Bauweise und Materialien müssen den ästhetischen Anforderungen der Bayerischen Bauordnung entsprechen.

Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können Sie Ihr Gartenhaus ohne zusätzliche behördliche Genehmigungen aufbauen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans einhalten. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.

Mein Gartenhaus in Bayern benötigt eine Baugenehmigung – was nun?

Falls Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt, gehen Sie organisiert vor, um den Prozess zu erleichtern.

Schritte zur Beantragung der Baugenehmigung:

  1. Beratung beim Bauamt: Kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde. Ein Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos und hilft Ihnen, alle lokalen Anforderungen und benötigten Unterlagen zu klären.
  2. Erforderliche Unterlagen: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente für den Bauantrag. Dazu zählen typischerweise ein vollständig ausgefülltes Bauantragsformular, ein detaillierter Lageplan im Maßstab 1:500, Bauvorlagen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte des geplanten Gartenhauses, eine Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Nutzung und gegebenenfalls ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
  3. Einreichung des Antrags: Reichen Sie den Bauantrag samt aller notwendigen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde Online-Formulare anbietet, um den Prozess zu vereinfachen.
  4. Bearbeitungszeit: Planen Sie genügend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrags ein. Die Dauer der Prüfung kann je nach Vorhaben und Gemeinde variieren. Eine frühzeitige Einreichung, zum Beispiel im Herbst, kann sicherstellen, dass Sie bis zum nächsten Frühjahrsbeginn mit dem Bau starten können.
  5. Platzbesichtigung: Es kann eine Besichtigung des Grundstücks durch die Behörde erforderlich sein. Bereiten Sie sich darauf vor, dass eventuell zusätzliche Informationen oder Anpassungen nötig sein könnten.
  6. Kosten: Informieren Sie sich vorab über die Gebühren für eine Baugenehmigung, die je nach Art und Umfang des Bauvorhabens variieren können, und planen Sie diese in Ihrem Budget ein.

Mit einer sorgfältigen und rechtzeitigen Planung können Sie sicherstellen, dass Ihr Gartenhaus-Projekt ohne Verzögerungen und rechtliche Hindernisse realisiert wird. Viel Erfolg bei der Umsetzung Ihres Projekts!

Artikelbild: SC-Photo/stock.adobe.com

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