Diese Vorschriften gelten für die Lagerung von Kraftstoff im Keller
Der Gesetzgeber macht einige Vorgaben zur allgemeinen Lagerung von Kraftstoffen sowie speziell zur Aufbewahrung von Benzin im Keller. Es gelten die folgenden Richtlinien:
- Im gesamten Kellerbereich dürfen maximal 20 Liter leicht brennbare Flüssigkeiten wie Benzin gelagert werden.
- Auf Treppen, in allgemein zugänglichen Fluren und in Durchgängen ist die Lagerung gänzlich verboten.
- Das Benzin muss in einem dazu zugelassenen, geeigneten Behälter gelagert werden.
Besonders der erste Punkt ist kritisch, denn in Mehrparteienhäusern muss sich dementsprechend abgesprochen werden. Das heimliche Einlagern im Keller sollten Sie unterlassen, denn sonst tragen Sie im Brandfall unter Umständen eine Mitschuld an der eventuellen Ausbreitung des Feuers durch das Benzin. Das kann rechtliche, aber auch versicherungstechnische Konsequenzen haben. Klar wird zudem auch, dass es nicht möglich ist, einfach größere Mengen Kraftstoff im Keller zu lagern.
Auch der letzte Punkt sollte aber besondere Beachtung finden. Denn nicht jeder Kanister, der dazu geeignet erscheint, ist wirklich für eine Aufbewahrung von Benzin vorgesehen. Dieser muss nämlich nicht nur dicht sein, sondern auch das Austreten entstehender Dämpfe verhindern. Greifen Sie daher nur auf Behälter zurück, die wirklich für die Lagerung von Benzin zugelassen sind. Verzichten Sie in jedem Fall auf eine Aufbewahrung in umfunktionierten Gefäßen wie Getränkeflaschen.
Das müssen Sie in Mietverhältnissen beachten
Aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr untersagen viele Vermieter die Lagerung von Benzin im Keller von vornherein. Sollte dies der Fall sein, finden Sie einen entsprechenden Hinweis entweder direkt im Mietvertrag und dessen Anlagen oder aber in der Hausordnung. Beides ist verpflichtend für Sie. Sollte die Lagerung nicht grundsätzlich verboten sein, zeigen Sie diese Ihrem Vermieter dennoch an. Als Vermieter sollten Sie sich für die Einhaltung der 20-Liter-Grenze nicht auf Absprachen der Mieter untereinander verlassen.