Gerümpel wird nicht unter Brennbarkeitsmöglichkeit betrachtet
Es hört sich an wie eine Binsenweisheit, bleibt aber in der Praxis oft unbeachtet. Ein Dachboden gerät leicht in Brand und wenn das Gebälk des Dachstuhls zusätzlich von gut brennbaren Materialien unter Flammen gesetzt wird, bleibt meist nicht mehr viel übrig.
Die Regeln und Vorgaben zum Brandschutz sind vielen Leuten nicht geläufig. Dazu kommt, dass beim Nutzen des Dachbodens meist zufälliges Lagergut entsteht. So wandern beispielsweise die Sammlungen ganzer Jahrgänge an Zeitschriften, alte Bettware oder Schaumstoffe aus alten Polstern schnell auf den Speicher. Die Aufbewahrung dieser Materialien ist auf einem nicht ausgebauten Dachboden nicht erlaubt.
Gefährdende Materialien und Substanzen
Unterschieden werden kann zwischen folgenden zwei Arten an Lagergut:
1. Leicht und selbst entzündliche Substanzen und Materialien
2. Brandfördernde Materialien
Zu 1. zählen Farben, Lacke, alkoholhaltige Reinigunsgmittel, Lösemittel aller Art aber auch beispielsweise feuchte in Leinöl getränkte Lappen. Beim Trocknen „vernetzt“ sich das Öl und dabei entsteht Hitze, die bis zur Selbstentzündung führen kann.
Zu 2. zählen Heu, Holzspäne, Papier, Papperzeugnisse und Schaumstoffe und alles andere, was nach gesundem Menschenverstand ein Feuer „speisen“ kann. Auch Spinnweben und Staub brennen gut.
Kamin und Zugang
Naturgemäß verläuft oft der Kamin beziehungsweise Schornstein des Hauses durch den Dachboden. In dessen Nähe kann Wärme bis Hitze entstehen. Beim Aufräumen des Dachbodens sollte unbedingt daran gedacht werden, den Kamin freizuhalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Brandschutz ist das begehbar machen des Dachbodens. Abgesehen von der Übersichtlichkeit und damit der Kontrolle über das Lagergut ist im Notfall eine gute Begehbarkeit vielleiccht ausschlaggebend, ob ein Dachstuhl komplett abbrennt oder gerettet werden kann. Kinder unter 14 Jahren sollten sich nicht unbeaufsichtigt auf dem Dachboden aufhalten.