Bauliche Normen und Vorgaben
Bei der Wahl der diversen Baumaterialien und Werkstoff auf einem Dachboden gibt es eine erste grobe Vorsortierung in die Feuerschutzklassen A und B. Auf einem Dachboden sollten nur mit A als nicht brennbar klassifizierte Stoffe verarbeitet werden. Das betrifft Bodenbeläge, Dämmstoffe und jede andere Konstruktion.
Differenzierten Klassifizierungen unterliegen brennbaren Stoffe der Klasse B. Hier werden Bauteile und Materialien nach dem Zeitraum, während sie im Brandfall ihre Funktion erhalten, sortiert. Den mit F bezeichneten Klassen sind Zahlenwerte (F30, F60, F90, F120 und F180) zugeordnet, die den Minuten dieses Zeitraums entsprechen.
Für ausgebaute Dachböden beispielsweise zu Arbeits- oder Wohnzwecken gelten zusätzlich Vorschriften für ausreichende Fluchtwege und eventuellen Brandmauern. Auch die Elektroinstallation auf dem Dachboden muss Regularien folgen.
Fast alle Einzelbauteile im Bauwesen sind ebenfalls in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Auf dem Dachboden müssen Brandschutzklappen, Lüftungsleitungen, Kabelschottungen, Rohrdurchführungen, Kanäle und Schächte der Installation und eventuelle Verglasungen auch nach diesem Aspekt ausgewählt werden.
Nutzungsabhängige Schutzmaßnahmen
Oft entsteht auf einem nicht ausgebauten Dachboden im Laufe der Jahre ein wildes Sammelsurium an Lagergut. Oft geht das gut, obwohl die spezifischen Regeln zum Brandschutz beim Dachboden als Lagerraum nicht beachtet werden. Zur eigenen Sicherheit und den Erhalt des Gebäudeversicherungsschutzes sollte folgendes Lagergut beim Aufräumen entfernt oder entsorgt werden:
- Sägemehl
- Papier
- Brennbare Chemikalien
- Explosionsgefährliche oder fähige Stoffe
- Feuer (brennende Kerzen) und offenes Licht (Öllampen)
Neben gut brennbaren Materialien ist auch die Organisation der Lagerhaltung wichtig. Das Begehbar machen das Dachbodens erhöht die Kontrollmöglichkeit und kann im Brandfall die Löscharbeiten entscheidend beschleunigen.