Darum dürfen Gasflaschen nicht im Keller gelagert werden
Das ist nicht nur eine Empfehlung, die Lagerung von Gasflaschen in Räumen unterhalb des Erdgeschossniveaus ist sogar gesetzlich verboten. Das ist vielen Menschen allerdings gar nicht klar, weshalb in der Realität häufiger Gasflaschen im Keller gelagert werden, was immer wieder gefährliche Konsequenzen nach sich zieht.
In Gasflaschen kommt entweder Propan- oder Butangas zum Einsatz. Dieses ist schwerer als Luft. Tritt es aus, verbreitet es sich schnell im gesamten Raum, ist dabei allerdings unsichtbar. Da es schwerer ist, sinkt es auf den Boden ab, wo es eine Art Teppich bildet, der aufgrund der Entfernung zur menschlichen Nase oft nicht als Gasgeruch im Keller wahrgenommen wird. Ausgetretenes Gas aber ist hoch explosiv! Schon ein elektrischer Funke, zum Beispiel durch das Einschalten des Lichts, kann es entzünden.
Hier können Sie Ihre Gasflasche stattdessen lagern
Vielleicht fragen Sie sich, wo die Gasflasche denn dann gelagert werden soll, wenn diese beispielsweise im Winter nicht gebraucht wird. Als besonders geeignet gelten die folgenden Orte:
- Gartenhaus oder Schuppen, wobei dieses regelmäßig gelüftet werden muss,
- trockene, überdachte Plätze im Freien, beispielsweise auf der Terrasse oder dem Balkon,
- Carport oder Fahrradunterstand.
Sie sehen also: Für die Lagerung einer Gasflasche gilt das Wohngebäude generell als ungeeignet. Zwar ist die Lagerung von zwei Kleinflaschen bis maximal 16 Kilogramm Füllgewicht in Stockwerken oberhalb des Kellers erlaubt. Von Feuerwehren wird aber grundsätzlich strikt davon abgeraten, da hier dieselben Gefahren bestehen, wie im Keller. Suchen Sie einen Ort im Freien, der trocken, gut belüftet und vor Sonneneinstrahlung geschützt ist. Steht ein solcher nicht zur Verfügung, ziehen Sie in Betracht, die Flasche nicht einzulagern, sondern zurückzugeben.