Grundregeln mit Muss- oder Kann-Funktion
Generell folgt die in der Gastronomie und gehobenen privaten Gastlichkeit den Bedürfnissen eines Rechtshänders. Dabei gibt es bei der Besteckanordnung die Wahl zwischen Kann- und Mussregeln. Die Grundregel lautet:
- Rechts vom Teller werden Messer und Suppenlöffel platziert
- Links von Teller finden Gabeln und der Brotteller mit eigenem Messer ihren Platz
Als übliche Mengenbegrenzung werden vier Besteckteile rechts und drei Besteckteile links ausgelegt. Wird aufgrund des umfangreichen Menüs mehr Besteck benötigt, sollte zwischendurch nachgedeckt werden.
Besteckteile für das Dessert, Gabel oder Löffel, können bei ausreichendem Platzangebot und freien Legestellen ebenfalls links vom Teller platziert werden. Als Alternative beziehungsweise Ausweichplatz kann auch ein Querlegen über der Oberseite des Tellers gewählt werden. Bei dieser Platzierung gehört ein Dessertlöffel immer auf die rechte Seite, eine Dessertgabel auf die linke Seite. Die Griffe zeigen jeweils vom Teller weg.
Ausnahme Fisch und Nudeln
Zwei klassische Ausnahmen führen zum Seitenwechsel beziehungsweise einer individuellen Ergänzung. Wenn Fisch serviert wird, liegt das normale Fischbesteck entsprechend der üblichen Regeln mit dem Fischmesser rechts und der Gabel links. Wenn kein Fischmesser vorhanden, wird das Fischmesser rechts durch eine Gabel ersetzt. Beide Gabeln sollten die gleiche Größe haben und kleiner als Standardgabeln sein. Im Notfall helfen Dessertgabeln.
Für Pasta wird die Position der Gabel als führendes Besteckteil auf die rechte Seite des Tellers verlagert. Links wird ein großer Suppenlöffel platziert, der als Drehschale benutzt wird. In authentischen italienischen Küchen werden teilweise nur Gabeln ausgelegt. Das Drehen findet bei entsprechender Eignung der Tellerform auf dem Tellerrand statt.