Dachbausbau: Genehmigung erforderlich – oder nicht?
Genehmigungspflichtig sind alle Umbaumaßnahmen, die die Dachneigung oder die Grundfläche verändern, wie beispielsweise der Anbau einer Gaube. Wenn Sie sich eine Dachterrasse anlegen möchten, müssen Sie ebenfalls den Gang zur Behörde antreten. Solange der bauliche Charakter eines Hauses unangetastet bleibt, ist in der Regel keine Genehmigung der Umbauarbeiten nötig – hierzu zählt beispielsweise der Austausch von Dachfenstern. Allerdings könnte die Nutzungsänderung allein schon eine Genehmigungspflicht mit sich ziehen, vor allem dann, wenn die neu gewonnenen Räume nicht nur sporadisch genutzt werden.
Auflagen für Brandschutz und Wärmedämmung beachten
Rechtliche Vorschriften zum Brandschutz und zur Wärmedämmung sind für die amtliche Genehmigung des Dachausbaus zwingend zu erfüllen. Bezüglich der Auflagen für das Dämmmaterial gibt Ihnen ein Dachdecker oder der Blick in die entsprechenden Gesetzestexte Auskunft. Die Brandschutzrichtlinien stellen Mindestforderungen an die beim Dachbodenausbau verwendeten Materialien, die zur Verfügung stehenden Fluchtwege und den Rauchschutz. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde wird Sie auf Nachfrage mit Informationen zu diesen Themen versorgen, damit Ihr Dachbodenausbau kein negatives strafrechtliches Nachspiel hat.
Genehmigung für den Dachausbau beantragen
Für das Genehmigungsverfahren ist es ratsam, eine genaue Aufstellung über die anstehenden Arbeiten zur Hand zu haben. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Fachbetrieb beraten oder stimmen Sie Ihr Bauvorhaben direkt mit der Behörde ab. Bedenken Sie, dass man einen Plan ohne große Probleme korrigieren kann – eine bereits durchgeführte Umbaumaßnahme hingegen nur mit hohem Aufwand.