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Themenbereich: Dachausbau

Dachausbau – welche Baugenehmigung ist in NRW nötig?

Dachausbau Baugenehmigung NRW
Welche Bedingungen werden auferlegt? Foto: /

Dachausbau - welche Baugenehmigung ist in NRW nötig?

Eine große Zahl von Vorschriften muss beachtet werden, wenn man neuen Wohnraum unter dem Dach schaffen will. Leider sind diese noch dazu in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Daher muss man sich vor Baubeginn umfassend informieren.

Dachausbau in NRW: Was ist bezüglich der Baugenehmigung zu beachten?

In NRW ist für den Dachausbau eine Baugenehmigung notwendig. Dabei muss die Wohnfläche exakt berechnet werden. Außerdem sind Höhenbeschränkungen sowie Brandschutz und Fluchtwegevorschriften einzuhalten. Die Dämmung muss den Anforderungen der Energiesparverordnung entsprechen.

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Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung

Wird das Dachgeschoss später als das übrige Haus zum Wohnraum umgebaut, wird das von den Bauämtern als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bezeichnet. Dabei müssen verschiedene baurechtliche Bestimmungen beachtet werden.

Somit ist klar, dass es ohne eine Baugenehmigung in NRW keinen legalen Dachausbau geben kann. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Baugenehmigung in NRW in der Regel nicht nachträglich erteilt werden kann.

Daher müssen Bauherren die Genehmigung grundsätzlich vor Baubeginn einholen. Eine nachträgliche Legalisierung eines Schwarzbaus ist nicht vorgesehen. Es würde also der Abriss des Dachausbaus drohen.

Wohnfläche exakt berechnen

Bei der Berechnung der Wohnfläche für den Dachausbau sollte beachtet werden, welche Flächen überhaupt zur Wohnfläche dazuzählen. Unter den Dachschrägen zählt Wohnraum, der unter einem Meter hoch ist nicht bei der Berechnung.

Wohnraum der unter zwei Meter hoch ist, zählt nur zur Hälfte, wenn die Wohnfläche bei einem Dachausbau berechnet wird. Will man den Wohnraum später vermieten, sollte das berücksichtigt werden, da man für diesen verlorenen Raum auch keine Miete bekommt.

In der Regel wird Wohnraum erst vollwertig anerkannt, wenn die Raumhöhe 2,40 Meter beträgt. Nur in Ausnahmefällen wird auch eine Raumhöhe von 2,20 Metern anerkannt. Dazu muss mindestens die Hälfte des unter dem Dach neu geschaffenen Wohnraums diese Höhe erreichen.

Was muss bei der Baugenehmigung beachtet werden?

  • Wohnfläche / Schrägen berücksichtigen
  • Brandschutz / Fluchtwege
  • Dämmung / Energiesparverordnung
Tipps&Tricks
Ähnlich wie in den anderen Bundesländern, kann sich bei den Bauvorschriften schnell etwas ändern oder an neue Gesetze angepasst werden. Daher sollten Sie sich immer mit einem Fachmann zusammensetzen, bei der Planung des neuen Wohnraums unter dem Dach.

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