Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung
Wird das Dachgeschoss später als das übrige Haus zum Wohnraum umgebaut, wird das von den Bauämtern als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bezeichnet. Dabei müssen verschiedene baurechtliche Bestimmungen beachtet werden.
Somit ist klar, dass es ohne eine Baugenehmigung in NRW keinen legalen Dachausbau geben kann. Wichtig ist auch zu beachten, dass die Baugenehmigung in NRW in der Regel nicht nachträglich erteilt werden kann.
Daher müssen Bauherren die Genehmigung grundsätzlich vor Baubeginn einholen. Eine nachträgliche Legalisierung eines Schwarzbaus ist nicht vorgesehen. Es würde also der Abriss des Dachausbaus drohen.
Wohnfläche exakt berechnen
Bei der Berechnung der Wohnfläche für den Dachausbau sollte beachtet werden, welche Flächen überhaupt zur Wohnfläche dazuzählen. Unter den Dachschrägen zählt Wohnraum, der unter einem Meter hoch ist nicht bei der Berechnung.
Wohnraum der unter zwei Meter hoch ist, zählt nur zur Hälfte, wenn die Wohnfläche bei einem Dachausbau berechnet wird. Will man den Wohnraum später vermieten, sollte das berücksichtigt werden, da man für diesen verlorenen Raum auch keine Miete bekommt.
In der Regel wird Wohnraum erst vollwertig anerkannt, wenn die Raumhöhe 2,40 Meter beträgt. Nur in Ausnahmefällen wird auch eine Raumhöhe von 2,20 Metern anerkannt. Dazu muss mindestens die Hälfte des unter dem Dach neu geschaffenen Wohnraums diese Höhe erreichen.
Was muss bei der Baugenehmigung beachtet werden?
- Wohnfläche / Schrägen berücksichtigen
- Brandschutz / Fluchtwege
- Dämmung / Energiesparverordnung