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Themenbereich: Duschkabine

Die Duschkabine in der Mietwohnung ist kaputt, wer zahlt?

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Wer eine kaputte Duschkabine zahlt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich Foto: fizkes/Shutterstock

Die Duschkabine in der Mietwohnung ist kaputt, wer zahlt?

Wer zahlt in einer Mietwohnung, wenn die Duschkabine kaputtgeht? Ist hierfür der Vermieter verantwortlich oder der Mieter?. Diese Frage stellt sich oft bei Schäden an der Einrichtung in einer Mietwohnung, auch oder vor allem an sanitären Einrichtungen.

Schäden an einer Duschkabine und die Folgekosten

Häufig stellt sich die Frage, wann der Vermieter eine Duschkabine in einer Mietwohnung erneuern muss. Natürlich kommt es immer auf den jeweiligen Schaden und dessen Entstehung an, wer die Kosten tragen muss. Ob der Vermieter die Kosten für eine Erneuerung tragen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel den folgenden:

  • Lesen Sie auch — Eine Duschkabine erneuern und die Möglichkeiten für Sie
  • Lesen Sie auch — Wie Sie eine Duschkabine reparieren
  • Lesen Sie auch — Toilette undicht – Mieter oder Vermietersache?
  • den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Schadensregulierung (sofern anwendbar und wirksam)
  • von den gesetzlichen Regelungen für Mietverträge
  • vom Umfang und der Art der Beschädigungen

Wann der Vermieter für diese Schäden die Kosten tragen muss

Oft hängt es von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab, ob der Vermieter dem Mieter Schönheitsreparaturen auferlegen kann. Natürlich hängt es immer von der Definition ab, wann es sich bei einem Schaden an einer Duschkabine um eine solche handelt. Normalerweise gehören Renovierungsarbeiten oder Reparaturen an Duschkabine nicht dazu. Auch die so genannte Kleinreparaturklausel dürfte in den meisten Fällen nicht greifen, da unter diese Klausel meist nur wirklich kleinere Reparaturen fallen wie zum Beispiel der Austausch von Schaltern oder Steckdosen sowie anderen kleineren Artikeln in der Wohnung. Allerdings hängt es immer vom Einzelfall ab, vor allem von der Höhe des Schadens und dessen Entstehung im Einzelfall. Von kleinen Reparaturen wird allerdings in der Regel gesprochen, wenn der Schaden nicht höher ist als 100 Euro.

Kleinere Schäden an der Duschkabine

Handelt es sich um kleinere Schäden wie kaputte Dichtungen, die gelegentlich mal erneuert werden müssen, kann allerdings unter Umständen dafür auch der Mieter zur Kasse gebeten werden. Ähnliches gilt auch für Magnetprofildichtungen oder Wasserabweiser, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff durch den Mieter ausgesetzt sind und gegebenenfalls aus diesen Gründen unter die Kleinreparaturklausel und die Kostenübernahme durch den Mieter fallen. Aber auch hierbei gilt, dass es immer vom Einzelfall abhängt, und im Streitfall kann es immer wieder abweichende Urteile geben, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.

Mark Heise
Artikelbild: fizkes/Shutterstock
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